Ich bin im 5. Monat schwanger- arbeite Mo-Fr in einer Kinderkrippe. An einem Sonntag soll ich an einer Weiterbildung teilnehmen. Am darauffolgenden Samstag findet nochmals eine WB statt, so das ich an 7 Tagen hintereinander beschäftigt wäre. Wie könnte ich mich verhalten, sollte ich mich an meinen AG wenden( er kennt sich im Muschug nicht weiter aus), um auch rechtlich abgesichert zu sein,wenn irgendetwas passiert.Danke
Mitglied inaktiv - 23.04.2006, 11:19
Antwort auf:
Sonntagsarbeit im Mutterschutz
Hallo,
eigentlicxh dürfen Sie Sonntag nicht arbeiten, es sei denn, man rechnen den Job zur Kategorie "Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten". Könnte Beherbungswesen sein. Dann dürfen Sie Sonntag arbeiten, müssen aber "wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird". Wenn das eine ainmalige SAche ist, wird es nicht so schlimm sein, Sie können aber natürlich trotzdem das Gewerbeaufsichtsamt einschalten.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.04.2006