Sonntagsarbeit geringfügige Beschäftigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sonntagsarbeit geringfügige Beschäftigung

Hallo, ich habe mal eine Frage: Zusätzlich zu meinem Hauptberuf/Vollzeit habe ich noch eine geringfügige Beschäftigung bei der Lebenshilfe in Remscheid. Ich arbeite alle 2 Wochen Samstag und Sonntag für jeweils 5 Stunden in einer Behindertenwohngruppe. Nun bin ich in der 16. Woche Schwanger und mein Arbeitgeber meint, ich dürfe sonntags nicht mehr arbeiten. Im MUSCHG. habe ich schon alles nachgelesen finde aber nichts was einen Minijob betrifft. Die Regelung mit den 24 Stunden habe ich auch gelesen. Welche Ausnahmen gibt es für mich? An wen kann ich mich wenden um weiterarbeiten zu dürfen. MfG Charly

Mitglied inaktiv - 22.01.2008, 10:00



Antwort auf: Sonntagsarbeit geringfügige Beschäftigung

Hallo, Sie fallen doch unter § 8 Abs. 4 MuSchg. http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__8.html Fragen Sie beim Gewerbeaufsichtsamt, die könnten auch eine Sondererlaubnis erteilen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.01.2008



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