Frage: Sonn- und feiertagsarbeit

Hallo Frau Bader, Ich habe folgende frage(n): 1. Habe ein halbes Beschäftigungsverbot und dennoch 12 Tage am Stück (Montag der ersten und Samstag+Sonntag der zweiten Woche frei). Ich arbeite in der Krankenpflege. Ist das zulässig? 2. Wenn es in einer Woche je einen Sonntag und einen Feiertag gibt und ich an beiden arbeite, muss ich dann zwei Tage frei bekommen oder nur einen? Liebe Grüße und vielen Dank, xBekki

von xBekki am 29.10.2016, 09:29



Antwort auf: Sonn- und feiertagsarbeit

1. Was steht genau im Text des Beschäftigungsverbotes? Du arbeitest genau dieselben Tage wie ohne Beschäftigungsverbot, jedoch immer nur bis zu halben Arbeitszeit, also z.B. 4 Std. statt 8. Das ist zulässig. 2. Steht in § 8 (4) MuSchG. Du darfst an Sonn- und Feiertagen arbeiten, musst aber in jeder Woche einen(!) Ersatzruhetag von 24 Std. im Anschluß an eine Nachtruhe haben.

Mitglied inaktiv - 29.10.2016, 09:51



Antwort auf: Sonn- und feiertagsarbeit

Je nach Bundesland und Region hat jeder AN in Vollzeit eine bestimmte Anzahl Arbeitstage pro Jahr oder pro Monat http://www.schnelle-online.info/Arbeitstage/Anzahl-Arbeitstage-2016.html. Pro Jahr sind das zwischen 249 und 254 Tage. Es ist in den Pflegeberufen (Pflege muss 7 Tage in der Woche geleistet werden) und in der Gastronomie egal, ob das Werktage, Sonntage oder Feiertage sind. Bei Schwangeren ist die Vorgabe nur, es muss ein(!) Ruhetag in jeder Woche gewährt werden.

Mitglied inaktiv - 29.10.2016, 14:01