Sonn- und Feiertagszulagen versteuern?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sonn- und Feiertagszulagen versteuern?

Ich habe ein Beschäftigungsverbot, bekomme wieterhin Sonn- und Feiertagszulagen wie davor. Ich habe etwas gehört das nur die tatsächlich gearbeiteten Sonn- und Feiertaszulagen steuerfrei sind. Ist das so? Wie läuft das mit der Versteuerung?

von susimaus am 02.12.2014, 09:13



Antwort auf: Sonn- und Feiertagszulagen versteuern?

Hallo, sorry, ich bin kein Steuerberater Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.12.2014



Antwort auf: Sonn- und Feiertagszulagen versteuern?

Hallo, ich hatte auch ein Beschäftigungsverbot. Die Zulagen habe ich weiterhin steuerfrei bekommen. Was Du schreibst, hab ich auch mal gelesen. Das Elterngeld wird allerdings nur vom Grundlohn berechnet. Die steuerfreien Zulagen werden nicht berücksichtigt. Im Mutterschutz habe ich so viel bekommen, wie auch im Beschäftigungsverbot. Im BV wurde mir der durchschnittliche Lohn der letzten Monate bezahlt. Luvi

von luvi am 02.12.2014, 13:47



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