Hallo Fr. Bader
Können sie mir sagen, ob man beim Hort ein Sonderkündigungsrecht hätte, wenn einiges dort schief läuft und man das Kind nicht mehr in den Hort bringen möchte?
Zu früh losschicken
Nur Praktikantin als Aufsichtsperson
Katastrophale Hausaufgabenbetreuung
Zu früh/zu spät zum Musikunterricht schicken (vom Hort zur Musikschule)
Wegen Erkrankung vom Personal sollte man wenn es möglich ist sein Kind 3 Tage nicht in Hort schicken
uvm.
Das ganze zieht sich nun schon seit 1,5 Jahren ( seit 6 Monaten neue Leitung und es wird noch schlimmer)
Hätte man da eine Chance, den Beitrag nicht mehr zahlen zu müssen?
4 Wochen Kündigungsfrist (1 Beitrag würde nicht mehr bezahlt werden)
Vielen Dank
von
lilliblue
am 17.02.2014, 10:49
Antwort auf:
Sondrkündigungsrecht Hort
Hallo,
kündigen können Sie, wenn ein Grund vorliegt, der es für Sie unzumutbar werden lässt, das Vertragsverhältnis bis zur ordentlichen Kündigung fortzusetzen. dabei spielt es eine wichtige Rolle, ob abgemahnt worden ist, wie oft und wie die Probleme auf getaucht sind. Allgemein kann man das nicht sagen. Im Prinzip tragen Sie das Risiko einer Klage, wenn Sie jetzt einfach nicht mehr zahlen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.02.2014
Antwort auf:
Sondrkündigungsrecht Hort
Hast du sie für die genannten Verfehlungen schriftlich abgemahnt? Wenn nicht, dann wirst du wohl zahlen müssen. Hinschicken musst du den Jungen natürlich nicht.
Ausser du sprichst mit der Hortleitung und die sind womöglich froh, dein Kind kurzfristig los zu sein, wenn sie sowieso Kinder auf einer Warteliste haben.
von
Pamo
am 17.02.2014, 12:44
Antwort auf:
Sondrkündigungsrecht Hort
Ich habe sie nur mündlich "ermahnt"
von
lilliblue
am 17.02.2014, 13:34