Frage: Sondrkündigungsrecht Hort

Hallo Fr. Bader Können sie mir sagen, ob man beim Hort ein Sonderkündigungsrecht hätte, wenn einiges dort schief läuft und man das Kind nicht mehr in den Hort bringen möchte? Zu früh losschicken Nur Praktikantin als Aufsichtsperson Katastrophale Hausaufgabenbetreuung Zu früh/zu spät zum Musikunterricht schicken (vom Hort zur Musikschule) Wegen Erkrankung vom Personal sollte man wenn es möglich ist sein Kind 3 Tage nicht in Hort schicken uvm. Das ganze zieht sich nun schon seit 1,5 Jahren ( seit 6 Monaten neue Leitung und es wird noch schlimmer) Hätte man da eine Chance, den Beitrag nicht mehr zahlen zu müssen? 4 Wochen Kündigungsfrist (1 Beitrag würde nicht mehr bezahlt werden) Vielen Dank

von lilliblue am 17.02.2014, 10:49



Antwort auf: Sondrkündigungsrecht Hort

Hallo, kündigen können Sie, wenn ein Grund vorliegt, der es für Sie unzumutbar werden lässt, das Vertragsverhältnis bis zur ordentlichen Kündigung fortzusetzen. dabei spielt es eine wichtige Rolle, ob abgemahnt worden ist, wie oft und wie die Probleme auf getaucht sind. Allgemein kann man das nicht sagen. Im Prinzip tragen Sie das Risiko einer Klage, wenn Sie jetzt einfach nicht mehr zahlen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.02.2014



Antwort auf: Sondrkündigungsrecht Hort

Hast du sie für die genannten Verfehlungen schriftlich abgemahnt? Wenn nicht, dann wirst du wohl zahlen müssen. Hinschicken musst du den Jungen natürlich nicht. Ausser du sprichst mit der Hortleitung und die sind womöglich froh, dein Kind kurzfristig los zu sein, wenn sie sowieso Kinder auf einer Warteliste haben.

von Pamo am 17.02.2014, 12:44



Antwort auf: Sondrkündigungsrecht Hort

Ich habe sie nur mündlich "ermahnt"

von lilliblue am 17.02.2014, 13:34