Frage: Sonderzahlungsvereinbarung

Wir haben zusätzlich zum Arbeitsvertrag eine Sonderzahlungsvereinbarung. Diese Sonderzahlung ist Besatndteil vom Bruttolohn. Die Vereinbarung wird jedes Jahr erneuert. Meine läuft jetzt bis 9/14. Muss der AG diese auch während des Elterngeldes bis 9/14 weiterzahlen?

von Sandra160782 am 07.12.2013, 14:26



Antwort auf: Sonderzahlungsvereinbarung

Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.12.2013



Antwort auf: Sonderzahlungsvereinbarung

Hallo ich gehe mal davon aus das sie nicht weiter gezahlt wird wenn du in ez bist. Das Gehalt ruht ja auch.

von CKEL0410 am 07.12.2013, 18:42