Guten Tag,
Meine Frage bezieht sich auf das elterngeld, unser Son ist im Mai 2012 geborgen und ich arbeite Teilzeit 10 h als Angestellte. Jetzt kam die Abrechnung mit eine Rückforderung. Da in die Berechnung auch die erholngsbeihilfe und die jährliche Auszahlung der Überstunden mit eingeflossen sind. Ist das so richtig?
Vielen dank im voraus
Juliane geese
von
Nika040
am 01.08.2013, 16:57
Antwort auf:
Sonderzahlung in elternzeit
Hallo,
Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2013
Antwort auf:
Sonderzahlung in elternzeit
Ich hatte auch in der Elternzeit gearbeitet und in dieser Zeit keinerlei Sonderzahlungen (Prämien etc) erhalten. Mein AG hat dies mit dem "ruhenden Arbeitsverhältnis" begründet.
LG D.
von
dee1972
am 02.08.2013, 00:00