Hallo! Ich bin seit 1.11. nach der Elternzeit wieder im Job - teilzeit im öff. Dienst. Nun war unser Sohn 4 Tage krank und ich hatte ärztlich bescheinigten Sonderurlaub. Stehen mir diese vier Tage zu, obwohl ich nicht seit Januar, sondern erst seit November wieder arbeite? Oder wird da was runtergekürzt? Die Sonderurlaubsverordnung bzw. das SGB reden wohl von Kaldenderjahren, von daher müsste es gehen, aber eine Kollegin hat mich nun doch skeptisch gemacht. Wissen Sie, wie da die Regelung ist? Ganz vielen Dank im voraus, einen schönen 2. Advent und viele Grüße, wuki
Mitglied inaktiv - 08.12.2007, 13:20