Wir haben ein Frühchen (34.SW) zur Obhut bekommen, und fragen uns, ob es Sonderregelungen bei Adoptionen gibt, da es ja z. B. auch vier Wochen mehr Mutterschutz gibt. Es braucht noch viel Zuwendung, da es in der Klinik liegt. Gibt es auch Sonderurlaub für Adoptivväter, wie er sonst bei Geburten besteht?
Mitglied inaktiv - 19.05.2005, 09:17
Antwort auf:
Sonderurlaub bei Adoption
Hallo,
Bei der Adoption eines Kindes oder der Aufnahme eines
Kindes in Vollzeit- oder Adoptionspflege gilt eine Rahmenfrist
bis zum Ende des achten Lebensjahres. Innerhalb
dieses Zeitraums können diese Eltern insgesamt bis zu
drei Jahre Elternzeit ab der Aufnahme des Kindes nehmen.
Auch für Adoptiveltern und Pflegeeltern gilt die
Möglichkeit, einen Anteil von bis zu 12 Monaten bis zum
Ende des achten Lebensjahres zu übertragen.
Sonderurlaub gibt es genausowenig wie bei leiblichen Kindern.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.05.2005