Guten Tag,
Unser Kindergarten hat kommende Woche einen Schließtag. Da wir beide Eltern berufstätig sind, ist verabredet, dass meine Schwiegermutter an dem Tag zu uns kommt und auf die Kinder aufpasst.
Nun hat mein Schwiegervater die Grippe und es ist ja nicht ausgeschlossen, dass sich meine Schwiegermutter ansteckt.
Sollte dies plötzlich der Fall sein, können wir nichts anderes mehr organisieren. Wäre es möglich, für so einen Fall Sonderurlaub nach 616 BGB zu erhalten, weil die Betreuungsperson der Kinder erkrankt ist?
Danke
von
85kathali
am 25.10.2018, 16:59
Antwort auf:
Sonderurlaub 616 BGB möglich.
Hallo,
ob das eine unvermeidbare Arbeitsverhinderung ist, weiß ich nicht, zumal es ja schon länger vorhersehbar ist. Ich würde es lieber mit normalem Urlaub versuchen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.10.2018
Antwort auf:
Sonderurlaub 616 BGB möglich.
ihr habt doch genug zeit jetzt regulär einen tag urlaub oder freischicht einzutragen. beide. einer bekommt frei und dann ist gut. ist bei uns ja auch nicht anders. man weiß ja wann die schließtage sind. und wenns knapp wird oder sich die betreuung an dem tag krank meldet, würde ich mit dem AG VORHER absprechen, wie ihr an dem tag dann verfahrt. ihr habt ja beide urlaub und freischicht zur verfügung...
von
mellomania
am 25.10.2018, 19:30