Hallo, wir nutzen derzeit 16000 DSL bei einem Alternativanbieter und ziehen bald um. Im neuen HAus wird ein neuer Telefonanschluss vorhanden sein (der alte hier wird komplett gekündigt) und nur DSL 1000 mit 384 Bandbreite, also kann das hohe DSL nicht mitgenommen werden. Ich wollte nun vorzeitig aus dem Vertrag. Der Anbieter hat mir auch gekündigt allerdings erst zu 2008, da es so nach den AGBs ist. Darin stehen auch keine Sonderkündigungsrechte. Ist es denn rechtens noch Gebühren für einen DSL Anschluss/Tarif zu erheben, für den es gar keinen Anschluss mehr gibt. Bzw. kann der Anbieter seine Vertragsbestandteile gar nicht mehr erfüllen. Darf er dann noch Gebühren erheben? Er meint ja. Da es in den AGBs kein Sonderkündigungsrecht gibt. mfg Dani
Mitglied inaktiv - 18.12.2006, 18:09