Frage: Sommerferienregelung

Hallo Frau Bader! Der Kindesvater will das Kind die ersten drei Wochen in den Ferien zu sich nehmen. Nun will er plötzlich die erste Woche nicht mehr, weil er keinen Urlaub hätte. Dies begründet er damit, das er Anfang des Jahres nicht wissen konnte, wann die Ferien beginnen... Leider habe ich für diese Zeit keine Betreuung fürs Kind, weil ich mich auf seine ursprüngliche Ausage verlassen habe. Kann der Vater verpflichtet werden, in dieser Woche sich auch noch Urlaub zu nehmen? Desweiteren würde ich gerne wissen, wenn der Vater das Recht hat, sein Kind hälftig die Ferien bei sich zu haben, wie steht es dann bei der Mutter?? Muss die Mutter in "ihren" halben Ferien weiterhin das Kind zum Besuchswochenende zum Vater geben oder hat sie auch ein Anrecht auf 3 volle Wochen Ferien mit ihrem Kind? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!! Vielen Dank! Lieben Gruß littlediamond

Mitglied inaktiv - 06.06.2009, 07:42



Antwort auf: Sommerferienregelung

Hallo, gleiches Recht für alle - wenn er drei Wo. Urlaub mit dem Kind geplant hat, haben Sie auch den Anspruch! Ansonsten können Sie ihn leider nicht zwingen, das Kind zu nehmen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.06.2009