Frage: sisiro

Hallo, ich habe beim Jugendamt um Hilfe angefragt. Es geht darum, dass ich mit unserem körperbehinderten Sohn (1,5 J.) viele Termine habe. Während dieser Termine kommt es immer wieder zu Engpässen in der Betreuung der anderen Kinder (13, 11, 10, 4 J.). Sie gehen zwar zur Schule / Kindergarten, aber es gibt ja auch immer wieder mal Krankheiten, Schließzeiten usw. Des weiteren habe ich auch Termine, die längere Zeit in Anspruch nehmen (z.B. SPZ o. ä.). Das Jugendamt hat es abgelehnt, mir zu helfen, weil sie keinen Erziehungsnotstand sehen. Ich werde also dafür bestraft, dass ich eine gute Mutter bin und mich um die Kinder kümmere. Wir haben natürlich Widerspruch eingelegt und die Dame hatte sich zum Hausbesuch um 13.30 Uhr angemeldet. Um 12.45 bin ich zur Kita gefahren, um meinen 4jährigen dort abzuholen. Zwei Schulkinder waren zu der Zeit schon zu Hause ( 13 und 11 J.). Die Dame kam dann schon um 13.00 Uhr und die Jungs haben sie reingelassen. Ohne meine Einwilligung und Anwesenheit hat sie sich dann mit den Jungs unterhalten. Ich finde das eigentlich unverschämt und bin damit nicht einverstanden. Ist das erlaubt? Darf sie einfach ohne Einwilligung und Anwesenheit der Erziehungsberechtigten mit den Kindern sprechen? Sie hat mir wohl hinterher erzählt, was gesprochen wurde, aber kann ich dem vertrauen? Ich würde gerne eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diese Dame einleiten, wenn sichergestellt wäre, dass sie unrechtmäßig gehandelt hat. Können Sie mir Auskunft darüber geben, wie die Rechtslage aussieht? Durfte sich die Dame Eintritt verschaffen, wenn ich nicht da bin? Hätte sie nicht vor der Tür auf mich warten müssen, zumal sie 40 Min. zu früh war? Darf sie mit den Kindern sprechen ohne Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten? Gruß Sisiro

Mitglied inaktiv - 02.11.2008, 17:51



Antwort auf: sisiro

Hallo, ich denke, Sie darf es nicht. Aber geschehen ist geschehen. Dienstaufsichtsbeschwerde wird nichts bringen (ist leider so). Aber ich würde es veruchen u auch einen Brief an den Vorgesetzen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.11.2008