Liebe Frau Bader,
immer wieder lese ich, es sei als Mutter, die nach der Geburt erstmal 8 Wochen Mutterschutz hat nicht sinnvoll, diese VOR Geburt beim Arbeitgeber einzureichen, da man vorher den genauen Geburtstermin nicht kennt und daher keine genauen Zeiten angeben kann.
Ist das richtig? Könnte man nicht schreiben: ...ich beantrage die EZ nach Geburt und Ablauf der Mutterschutzfrist bis zum 2. Geburtstag meines Kindes. Der voraussichtliche GT ist xy. Nach Geburt reiche ich die Geburtsurkunde mit genauem Termin nach. Die EZ soll dann nach entsprechend des tatsächlichen GT berechnet werden.
Wäre das so OK, ohne das man, außer Geburtsurkunde, etwas nachreichen muss?
Vielen Dank und Grüße
Sandy
Mitglied inaktiv - 14.12.2018, 19:42
Antwort auf:
Sinnvoll für Mütter die Elternzeit vor der Geburt zu beantragen?
Hallo,
eigentlich stellt man den Antrag nach der Geburt - vorher ist es ja gar nicht konkret möglich.
SIe können es so machen, wie Sie beschrieben haben, anders ist es aber besser.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.12.2018
Antwort auf:
Sinnvoll für Mütter die Elternzeit vor der Geburt zu beantragen?
tut man doch gar nicht. du musst 7 wochen vor beginn der elternzeit den antrag stellen. die eltenrzeit beginnt einen tag nach dem nachbeburtlichen mutterschutz von 8 wochen. also hast du eine woche nach der geburt zeit, die elternzeit zu beantragen. die geburtsurkunde erhälst du ja normalerweise in der ersten lebenswoche.
und für die, die jetzt sagen, elternzeit beginnt ab geburt. es geht so und so. es gibt keine rechtsverbindliche aussage dazu. jahresweise genommen endet das jeweilige jahr einen tag vor dem jeweiligen geburtstag des kindes. und da die ersten beiden monate eh mutterschutz sind (parallel zur elternzeit wenn man sie ab geburt beantragt) ist es egal, ab wann man elternzeit mitteilt.
von
mellomania
am 14.12.2018, 20:14
Antwort auf:
Sinnvoll für Mütter die Elternzeit vor der Geburt zu beantragen?
Ich habe meine Elternzeit bei beiden Kindern auch schon vorher mitgeteilt: mündlich bereits ca. im 4./5. Monat damit der AG die Vertretung langfristig planen kann. Ist natürlich kein MUSS, aber ein Entgegenkommen meinerseits, in der Hoffnung dass man mit mir nach Rückkehr auch fair umgeht. Schriftlich habe ich (ungefähr so formuliert wie du) ca. 3 Wochen vor ET meine EZ mitgeteilt. Hätte ich bis nach der Geburt gewartet, wäre das beim ersten Kind ziemlich schief gegangen, da wir die ersten 2 Wochen auf der Intensivstation waren, wäre also zu spät gewesen.
von
bellis123
am 14.12.2018, 21:33
Antwort auf:
Sinnvoll für Mütter die Elternzeit vor der Geburt zu beantragen?
Hallo!
Ich würde das wie von dir vorgeschlagen machen. Väter machen das ja ähnlich, wenn sie ab Geburt daheim bleiben wollen.
7 Tage sind nicht viel mit den Unabwägbarkeiten des Frühwochenbetts.
von
drosera
am 16.12.2018, 04:21