Sind nicht notarielle Schriftstuecke gueltig?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sind nicht notarielle Schriftstuecke gueltig?

Ich habe meinen Mann gebeten eine Erklaerung zu unterschreiben, in der er auf jegliche Ansprueche bezueglich meines Eigentums (Haus + Grundstueck) verzichtet im Falle einer Scheidung. Wir beide haben es unterschrieben mit damit usw. Frage: Hat dieses Schriftstueck im Falle einer Scheidung ueberhaupt Wirkung oder war das alles umsonst? Muss es unbedingt notariell beglaubigt sein? Kann ich das Schriftstueck noch nachtraeglich notariell beglaubigen lassen ohne meinen Mann anwesend zu haben? Er war naemlich mehr als sauer beim ersten Unterschreiben der Unterlage. Danke im Voraus fuer die Antwort.

Mitglied inaktiv - 21.04.2005, 19:39



Antwort auf: Sind nicht notarielle Schriftstuecke gueltig?

Wenn Du gegen gesetzlcihe regelungen "vertraglich" angehen willst, dann braucht man IMMER einen Notar. Gesetzlicher Güterstand ist dei Zugewinngemeinschaft. Die willst Du ausschließen. OK, dafür eben: Notar: der hat die Pflicht darauf zu achten, daß der vertrag die ricvhtige Form hat und auch beide Seiten darüber zu beraten, was sie da tun. Viele Grüße Désirée P. S. wenn Du das haus mit in die Ehe gebracht hast, bleibt es sowieso Deins, nur evtl. Gewinne daraus können in den Zugewinnausgleich fallen...

Mitglied inaktiv - 21.04.2005, 20:35



Antwort auf: Sind nicht notarielle Schriftstuecke gueltig?

Das Haus habe "ich" erstanden nachdem wir verheiratet waren. Ich muss dazu sagen: 50.000 Euro waren eine Schenkung von meiner Oma und die restlichen 40.000 Euro bezahlen meine Eltern ab. Es ist also mein Erbe, dass ich ausgezahlt bekommen habe. Deswegen will ich im Falle einer Scheidung nicht, dass das Haus verkauft werden muss dass ich meinen Mann ausbezahlen kann. Meine Eltern haben naemlich ihr Leben lang dafuer gearbeitet und meine Oma auch. Nur leider versteht mein Mann meine Gruende nicht und sieht es als "nicht vertrauen" an.

Mitglied inaktiv - 21.04.2005, 21:05



Antwort auf: Sind nicht notarielle Schriftstuecke gueltig?

Das Haus laeuft uebrigens auf meinen Namen, mein Mann ist nirgendswo in den Papieren erwaehnt!

Mitglied inaktiv - 22.04.2005, 09:46



Antwort auf: Sind nicht notarielle Schriftstuecke gueltig?

Hallo! Auch wenn es "Dein" Haus ist, hast Du es während deiner Ehe erworben und mußt darauf evtl. im Scheidungsfall Zugewinn ausgleichen. Evtl. könnten die Schenkung und die Erbzaklung da rausfallen, aber wie ist es deklariert? Hast Du einen Erbvertrag mit deinen Eltern? Eine blöde Situation aber da hilft nur Notar und Rechtsanwalt weiter... Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 22.04.2005, 20:34