Sind grundsätzlich immer beide Unterschiften der Erziehungsberechigten nötig??

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sind grundsätzlich immer beide Unterschiften der Erziehungsberechigten nötig??

Sehr geehrte Frau Bader, Ich Mama und Kind (3 1/2J.) leben in Baden-Württemberg und der Papa in Hamburg. Anfang nächsten Jahres wird die Scheidung von uns eingereicht um die Trennung amtlich zu machen. Meine Frage....Wenn jezt der Kindergarten unterschriften braucht fürn Zahnarzt der kommt o. später die Schule für Klassenfahrten usw. Muß ich dann jedesmal alles hin u. her schicken weil der Papa alles mit unterschreiben muß??? Sorgerecht haben wir doch auch hinterher noch beide. Lieben Gruß und vielen Dank Jane

Mitglied inaktiv - 16.09.2002, 21:07



Antwort auf: Sind grundsätzlich immer beide Unterschiften der Erziehungsberechigten nötig??

Liebe Jane, dann schon. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.09.2002