Liebe Frau Bader,
Meine Tochter ist am 13.12.2016 geboren, mein Arbeitsvertrag endet am 31.12.2016. Wir wollen noch ein Kind spätestens nächstes Jahr haben. Ist in meinem Fall sinnvoller 24 Monate Elterngeld zu beantragen?
Außerdem in dem einen Jahr vor der Geburt habe ich meine Ausbildung fertig gemacht, bin bis 31.12.2016 übernommen worden, hatte einen Minijob (450,-€) und war nebenbei selbständig. Wird das ganze beim Elterngeld berücksichtigt?
Sollte man noch was wichtiges in meinem Fall wissen oder beachten?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
von
DraganaR
am 01.01.2017, 05:53
Antwort auf:
Sind 24 Monate Elterngeld sinnvoller bei befristeter Arbeitsvertrag?
Hallo,
1. Die Aufteilung auf 24 Monate Elterngeld ist dann sinnvoll, wenn Sie während der Zeit arbeiten wollen und Einkünfte haben
2. die Selbstständigkeit spielt eine Rolle, weil sich dadurch der Bemessungszeitraum ändert. Es ist das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr, identisch mit dem Kalenderjahr.
3. Wichtig ist die Frage, wie Sie nach dem Bezug von Elterngeld krankenversichert sind. Wenn eine Versicherung über Ihren Ehemann nicht möglich ist, sollten Sie auch auf ihren 20 Monate aufteilen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.01.2017