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Liebe Frau Bader, das mit dem Konto verstehe ich, dass der Vater da nicht dran kann. Mein Problem ist das das Amt meint, dass ich dem Vater für die Tage wo sein Sohn bei ihm ist etwas vom Kindergeld und Unterhaltsvorschuss abgeben muss. Ich wollte wissen ob das so stimmt? Denn mein Sohn ist nur 4 Tage im Monat bei ihm, ich kann mir nicht vorstellen das er dafür Geld von mir bekommt. Liebe Grüße und vielen Dank

von OliviaÖl am 16.06.2016, 09:28



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Hallo, ich denke es ist geklärt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.06.2016



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Nicht von Dir. Ich versuche mal zu erklären. Er beantragt Mehrbedarf für das Kind. Vom Amt. Nennt sich temporäre Bedarfsgemeinschaft. Da für das Kind Leistungen bezogen werden sollen, müssen die natürlich wissen was das Kind an Einkommen hat. Kindergeld + Zuschuss. Das deckt es nicht, also wird der Staat ! dem Vater das aufstocken. Nicht Du.

von Sternenschnuppe am 16.06.2016, 10:57



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Ja genau er bekommt dann Mehrbedarf. Und das die dann überprüfen vorher was das Kind an einkommen hat kann ich auch verstehen. Nur meint der Sachbearbeiter vom Amt jetzt, dass ich die Tage wo mein Sohn bei ihm ist etwas von dem Unterhaltsvorschuss geben muss. Dann würden sie ihm den Betrag von dem Mehrbedarf abziehen. Aber ich bin mir sicher das er von dem Unterhaltsvorschuss nichts bekommt. Anders wäre es wenn er mir selbst Unterhalt zahlen würde. Leider sieht der Sachbearbeiter das anders. Und ich freu mich das er sich um seinen Sohn kümmert, keine Frage. Aber er wollte ihn immer nur eine Nacht. Und jetzt wo er weiss das er von mir Geld bekommem soll für die Tage wo er da ist will er ihn öfter haben. Das ist doch so nicht richtig. Sein Kind soll doch nicht für Geld ausgenutzt werden. Das hab ich schriftlich von ihm

von OliviaÖl am 16.06.2016, 12:15



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Bin gerade unterwegs, aber gucke mal hier : http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1432/ Auf jeden Fall kann Dich keiner zwingen das zu unterschreiben.

von Sternenschnuppe am 16.06.2016, 13:22



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"Mein Problem ist das das Amt meint, dass ich dem Vater für die Tage wo sein Sohn bei ihm ist etwas vom Kindergeld und Unterhaltsvorschuss abgeben muss" Das ist die übliche Abwimmelungsmasche der Jobcenter zu solchen Anträgen von Umgangseltern. Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung v. 12.06.2013, Az. B14 AS 50/12 R, schon klargestellt, das die Mutter hierzu nicht verpflichtet ist. Bei mir ist das Jobcenter damals auf die Idee gekommen, das unsere Kinder den Umgang bei mir selber bezahlen können, von dem Kindesunterhalt, den ich ihnen zahle. Dem hat das Landessozialgericht NDS-Bremen anno 2014 dann auch eine Absage erteilt. Was aber passieren kann ist, das deinem Haushalt die Bezüge gekürzt werden, wenn dein Kind selber ALGII, bzw. Sozialgeld erhält. Der Staat zahlt für das Kind nämlich nur an 30 Tagen im Monat. Jeden Tag, den es bei dem Vater verbringt, wird im Haushalt der Mutter rechnerisch wieder abgezogen, so daß es zu einer Rückforderung an den Haushalt der Mutter kommt. Allerdings ist das bundesweit noch nicht einheitlich geregelt. Nicht alle Jobcenter machen von einem Rückforderungsverfahren Gebrauch, weil es aufwändig ist.

von Father Figure am 16.06.2016, 14:58



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Ja danke jetzt ist es geklärt :-) dann bin ich echt froh. Mein Sohn und ich selber beziehen keine Leistungen, also wird auch nichts gekürzt bei uns

von OliviaÖl am 16.06.2016, 21:29