Sich gegenseitig als Erbe einsetzen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sich gegenseitig als Erbe einsetzen

Hallo Ich habe eine Frage zum Thema Vererben an die Kinder/Ehegatte. Wenn wir uns gegenseitig als Erbe einsetzen (keine Ahnung ob das so heißt) und einer von uns stirbt, bekommen dann die Kinder auch den Pflichtteil. Also müßte dann der Hinterbliebene u.U. das Haus verkaufen, um die Kinder auszuzahlen? Wenn nicht, kann man mit dem Erbe prinzipiell dann noch alles machen? Könnte man es z.B. komplett auf den Kopf hauen, das Haus verkaufen und auswandern, ohne daß die Kinder etwas davon bekommen oder haben sie dann noch ein Recht auf das Erbe des schon verstorbenen Elternteils? Vielen Dank und liebe Grüße, Vio

Mitglied inaktiv - 22.06.2008, 20:15



Antwort auf: Sich gegenseitig als Erbe einsetzen

Hallo, sorry, das gehört nicht hierher. Googeln Sie mal BERLINER TESTAMENT u gehen Sie zu einem Notar Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.06.2008



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