Hallo, ich weiß gerade nicht mehr, wohin ich mich mit meinen Fragen wenden soll. Laut Gesetz darf ich ja während des Erziehungsurlaubs bis zu 30 Stunden/Woche unabhängig vom Betrieb wo ich angestellt bin, selbstständig arbeiten. Das habe ich vor und würde gerne von zu Hause aus arbeiten. Muss ich mich da bei sämtlichen Versicherungen (Krankenkasse, Rente, Arbeitslosenvers. usw) neu anmelden oder laufe ich da noch unter "Erziehungsurlaub"? Gibt es eine Einkommensgrenze für diese selbstständige Tätigkeit? Muss ich Gewerbe anmelden (als Mediengeslaterin)? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mitglied inaktiv - 17.09.2004, 13:58