Hallo Frau Bader, wenn man Selbstständig in einer GbR tätig ist und Elterngeld beziehen möchte (die Arbeit wird vom Firmenpartner übernommen), würde doch nur der Gewinn der GbR (egal ob man selbst arbeitet, od arbeiten lässt) auf das Elterngeld angerechnet werden, oder würden auch die monatlichen Privatentnahmen (die ja quasi das Gehalt des Firmenpartners bilden) auch als Gewinn angesehen werden? Ist es in so einem Fall ratsam aus der Firma während der Elterngeldbezugszeit auszusteigen? Ich würde mich freuen wenn Sie mir bei diesem Fall weiterhelfen können...
von Anni am 01.05.2012, 11:14