Frage: Selbsterhaltung

Hallo Frau Bader, vielen dank für die Antwort. Sie sagte kommt drauf an ob voher Verheiraten war. Ja er war voher Verheiratet. Heiss es das es so bleibt die 840€ (Selbsterhaltung),auch wenn wir ein gemeinsames kind haben? Lg Lisaura2

Mitglied inaktiv - 02.06.2006, 12:16



Antwort auf: Selbsterhaltung

Hallo, als 2. Ehefrau wird man nachrangig behandelt (klingt zwar etwas komisch, ist aber so). Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.06.2006