Hallo Frau Bader, vielen dank für die Antwort. Sie sagte kommt drauf an ob voher Verheiraten war. Ja er war voher Verheiratet. Heiss es das es so bleibt die 840€ (Selbsterhaltung),auch wenn wir ein gemeinsames kind haben? Lg Lisaura2
Mitglied inaktiv - 02.06.2006, 12:16