Frage: Selbstbehalt

Verstehe ich unter 'selbstbehalt' die summe die mir mindestens jeden monat netto zur verfuegung stehen muss, nachdem ich den monatlichen unterhalt fuer meinen mann und meine tochter gezahlt habe? danke fuer klaerung, U-B

Mitglied inaktiv - 01.07.2003, 13:38



Antwort auf: Selbstbehalt

Hallo, das ist der Betrag, den Sie mind. für sich selber behalten dürfen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.07.2003



Antwort auf: Selbstbehalt

Hallo Ulrike-Beate, schau doch mal unter www.mein-recht.de Dort ist genau beschrieben, was alles vom Nettoeinkommen abgezogen werden kann (Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens). Neben Unterhaltszahlungen (hierbei wird der tatsächliche Betrag aus der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt - ohne Abzug des halben Kindergeldes) werden z. B. auch noch berufsbedingte Aufwendungen von 5% und anderes berücksichtigt. Der Selbstbehalt ist dann der Betrag, der Dir einfach zum Leben bleiben muß und von dem Du dann nichts abgeben mußt. Der Betrag variiert aber, ob Du einem Erwachsenen oder einem Kind unterhaltspflichtig bist. Wie gesagt, lies doch mal unter der HP nach - mir jedenfalls (bin jetzt alleinerziehend) hats sehr geholfen. Vielleicht konnte ich dir mit dem Tip ja etwas weiterhelfen. Tschüß Schnaggel

Mitglied inaktiv - 01.07.2003, 22:08



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