Frage: Selbstbehalt

Hallo Frau Bader, kann sich der Selbstbehalt (1000€) des KV erhöhen, weil er sich eine teure Wohnung mietet. Gruß Micky

Mitglied inaktiv - 31.10.2002, 20:20



Antwort auf: Selbstbehalt

Hi, da ich selbst einmal Betroffener war, habe ich mich damit ein wenig auseinander gesetzt gehabt. Im Selbstbehalt ist ja ein Betrag für die Wohnkosten eingerechnet. Wenn der Unterhaltspflichtige trotz Kenntnis seiner Unterhaltspflich eine teurere Wohnung anmietet, dann ist es seine Sache, das kann er nicht zu Lasten des Unterhaltsgläubigers. Komplizierter wird es, wenn die teurere Wohnung zB wegen einer eigenen Familie genommen wird. Wenn schon vor Kenntnis der Unterhaltspflich eine teurere Wohnung vorhanden war, dann können erhöhte Wohnkosten geltend gemacht werden. Dabei ist zu beachten, dass die hohen Anforderungen an den Unterhaltspflichtigen, wie sie gegenüber minderjährigen Kindern und der ExFrau gelten, nicht so streng ausgelegt werden. Du hast ja noch Glück, dass du den angemessenen SB behalten kannst, denn wenn du nur den notwendigen, für nicht Erwerbstätige, hättest, dann blieben dir nur 730€.....

Mitglied inaktiv - 01.11.2002, 08:30



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