Frage: Selbstanzeige

Hallo Frau Bader, ich hoffe, sie reißen mir nicht den Kopf ab. Meine Tochter wurde 2009 durch eine Samenspende gezeugt. Der Samenspender ist mir allerdings bekannt und ich habe damals mit dem Spender vereinbart, dass er keinen Unterhalt zahlen muss, aber jedoch Kontakt zur Tochter gewünscht ist. Er hat dem zugestimmt und es fand auch regelmäßig, wenn auch nur ca. alle 2 Monate, Kontakt statt. Ich habe leider im Zuge von Wohngeld und ALG II einen riesen großen Fehler gemacht und der Unterhaltsvorschusskasse eine Geschichte von einem OneNightStand erzählt, es gab in Wirklichkeit kein Sex, es war eine Becherspende die ich im Hotel durchgeführt habe. Dadurch habe ich etwas mehr als 5 Jahre lang Unterhaltsvorschuss bezogen. Nun hält sich der Samenspender nicht mehr an unsere Abmachung, er hatte schon 8 Monate keinen Kontakt zur Tochter, da er nun eine Lebensgefährtin hat. Diese Lebensgefährtin hat einen 2-jährigen Sohn aus einer anderen Beziehung, sie sind vor 8 Monaten zusammengezogen und seit dem kümmert er sich nur um den Stiefsohn, aber nicht mehr um die leibliche Tochter... Meine Tochter fragt ständig nach ihrem Vater... Nun habe ich die Vorschusskasse angeschrieben, dass ich keinen Vorschuss mehr möchte, Ich bekam nun Post und die Frage, nach warum ich den Unterhaltsvorschuss stoppe...., ich habe noch nicht geantwortet. Gleichzeitig denke ich über eine Selbstanzeige nach und vom Samenspender den Unterhalt zu verlangen. Ich weiß, dass ich mich strafbar des Betruges gemacht habe und ich habe Angst, dass mir nun meine Tochter entzogen wird und ich ins Gefängnis muss. Können Sie mir etwas über das Strafmaß sagen? Oder ist das abhängig was der Vater des Kindes in diesem Zeitraum zahlen hätte können? Wer müßte denn den Unterhaltsvorschuss zurück zahlen? Was muss bei einer Selbstanzeige rein und zu was raten Sie mir überhaupt? Ich bin sehr verzweifelt und bereue es, nicht weiter gedacht zu haben. Meine Tochter leidet erheblich darunter. Danke im voraus. Mit freundlichen Grüßen Sarah C.

von Sarah_Chan am 16.03.2014, 08:49



Antwort auf: Selbstanzeige

Hallo, Sie werden alles zurückzahlen müssen und eine Geldstrafe bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2014



Antwort auf: Selbstanzeige

In den Knast kommt man deswegen nicht, aber mit einer Geldstrafe ist zu rechnen und Du ! wirst den kompletten Unterhaltsvorschuss zurückzahlen müssen da Du ihn unter vortäuschen falscher Tatsachen beantragt hast. Deine Tochter hat ein Recht auf ihre Wurzeln, gib ihn an. Ihr wusstet beide was ihr tut. Der Kasse kannst Du sagen dass Du den Vater wiedergebenden hast und das Finanzielle versuchst mit ihm zu regeln. Ob sie dann ermitteln ist denen überlassen. Hängt auch vom Sachbearbeiter ab. Ob dies dann dazu führt dass er sich wieder kümmert steht auf einem anderen Blatt, aber das wird die Zeit zeigen.

von Sternenschnuppe am 16.03.2014, 09:12



Antwort auf: Selbstanzeige

Was ist Deine Motivation? Rache? Glaubst Du, er kümmert sich wieder, wenn er (rückwirkend!!!! - da kommt eine ganz schöne Summe zusammen) Unterhalt zahlen muß? Ich bin ja durchaus für tätige Reue, aber Deine Gründe und Überlegungen riechen faulig.

von Strudelteigteilchen am 16.03.2014, 09:13



Antwort auf: Selbstanzeige

Sollte das heißen. Das Pad macht was es will. Im Übrigen ja, schließe mich STT an, es riecht sehr nach Rache, und das wird ihn sicherlich nicht zum Umdenken bringen. Denn auch Du versprachst ihm was damals.

von Sternenschnuppe am 16.03.2014, 09:16



Antwort auf: Selbstanzeige

Nein es ist keine Rache. Durch das Verhalten meiner Tochter habe ich gemerkt, dass ich einen großen Fehler gemacht habe, denn nun redet sie viel über ihren Vater. Früher war das halt nicht so, da sie ihn regelmäßig gesehen hat. Ich habe einfach Angst, dass es rauskommt und denke deshalb über eine Selbstanzeige nach, um evtl. das Strafmaß zu mildern.

von Sarah_Chan am 16.03.2014, 09:22



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Wie gesagt. Geldstrafe und Du musst eben alles zurückzahlen. Aber Du wirst den Vater ja erreichen können. Und vielleicht setzt Du ihm ein wenig die Pistole auf die Brust. Er kümmert sich wieder wie die letzten Jahre oder Du gibst ihn an. Fies, sehr fies, aber das Kind hat eh ein Recht drauf, und immerhin hat er begonnen sich nicht an Euren Deal zu halten. Der Vorschusskasse kann man auch sagen dass Du Dich ab jetzt selbst finanzieren willst. Oder bald heiratest ( dann fällt der eh weg ) Ja, Du hast betrogen und Mist gemacht, ist die Frage ob Du Dich nun freiwillig in Schulden werfen willst. Die Zahlungen zu stoppen finde ich gut und sehr richtig. Nachweisen dass Du all die Zeit wusstest wo er war kann Dir ja keiner. Vordergründig ist wichtig dass das Kind dafür nichts kann was seine Eltern verbockt haben und leidet. Damit musst Du leben und schauen wie es sich bessern kann. Aber Gefängnis wird es sicher nicht werden.

von Sternenschnuppe am 16.03.2014, 09:28