Sehr geehrte Frau Bader, ich beabsichtige in meinem Erziehungsurlaub eine Selbständigkeit in Form einer Kleinunternehmerschaft anzustreben. Genauer gesagt würde ich Hemden waschen und bügeln in meinen eigenen vier Wänden. Die Einkünfte würde ich in der EST im Rahmen einer EÜ-Rechnung angeben. Wie sieht es in diesem Fall mit meiner beitragsfreien Krankenversicherung aus? Bin ich trotz Selbständigkeit ( die Einnahmen werden sich höchstens auf EUR 50,00 mtl. belaufen) noch beitragsfrei krankenversichert oder muss ich mich als Selbständiger privat oder freiwillig versichern lassen? Benötige ich für die Selbständigkeit innerhalb des Erziehungsurlaubs die Zustimmung meines Arbeitgebers ( wie z.B. bei einer Nebenbeschäftigung?) Mfg Sonja
Mitglied inaktiv - 21.01.2007, 18:58