Selbständige Tätigkeit wieder aufnehmen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Selbständige Tätigkeit wieder aufnehmen

Ich war vor meiner Schwangerschaft als selbständige Architektin tätig und möchte jetzt wieder stundenweise für einen Kollegen freiberuflich arbeiten. Kann ich über einen 630 DM-Job arbeiten, und wie läuft das mit der KK. BIn z. Zt. familienversichert; oder wäre es doch besser auf Steuerkarte und aber auch gleichzeitig als Selbständige zu arbeiten ? Vielen Dank onni

Mitglied inaktiv - 21.05.2001, 21:30



Antwort auf: Selbständige Tätigkeit wieder aufnehmen

Liebe Onni, als 630er zahlt der AG pauschal KK, Sie können aber keine Gegenleistung in Anspruch nehmen, haben also keinen kk-Schutz. Sie können aber weiter familienversichert bleiben. Als Selbstständige müssen Sie sich privat oder freiwillig gestzl. versichern. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.05.2001



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