Sehr geehrte Frau Bader,
wie verhält es sich wenn ich während der Elternzeit einer Selbständigen Tätigkeit nachgehe die Ca 5 Wochenstunden umfasst.
Die Entlohnungen allerdings erst nach Bezug des Elterngeldes auf meinem Konto eingehen sprich zufluss Prinzip. Ist dieses rechtens? Ich habe vor Bezug des Elterngeldes Mischeinkünfte gehabt
von
Matzmosha
am 11.03.2018, 10:30
Antwort auf:
Selbständige Tätigkeit während Elternzeit
Hallo,
ja, das ist rechtens.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.03.2018
Antwort auf:
Selbständige Tätigkeit während Elternzeit
Bei selbstständigen Einkünften gilt das Zuflussprinzip, das heißt, es kommt drauf an, wann das Geld verbucht wird und nicht, wann dafür gearbeitet wird.
Kommt das Geld also wie angekündigt nach dem Elterngeldbezug (Lebensmonate beachten!), dann wird es auch nicht angerechnet.
von
Dojii
am 13.03.2018, 08:56