Guten Tag! Am 08.06.2016 endet die 2 jährige EZ meines ersten Kindes. Einen neuen TZ Vertrag gibt es nicht, die Gespräche zur Rückkehr sollten erst im Januar sein. Ich bin erneut schwanger, der vorauss. ET ist der 03.08.2016. Der Mutterschutz würde meinen Berechnungen zufolge am 22.06.2016 beginnen. Ausgehend von 30 Tagen Urlaub p.a. komme ich so per Dreisatz auf 7 oder 8 Urlaubstage, die mir durch den neuen Mutterschutz zustehen. Zudem müsste ich ja mein Vollzeitgehalt erhalten, oder? Ich müsste also zwischen Ende der EZ und Beginn des neuen Mutterschutzes 2 oder 3 Tage voll arbeiten. Das würde ich auch machen. Kann der AG sich da querstellen oder muss er mir für die paar Tage etwas anbieten? Ich habe vorher Kundenberatung bei einer Bank gemacht, sie werden sich wohl nicht die Mühe machen, für mich alle Profile anzulegen, Postkorb etc für die kurze Dauer. Aber es würde sich sicher etwas finden, was ich drei Tage dort machen kann. Darf der AG sich quer stellen? Ich würde zudem darum bitten wollen, das dritte EZ Jahr meines ersten Kindes nach hinten zu verschieben. Da muss der AG nicht zustimmen oder ( Geburtstermin war der 08.06.2014)? Vielen lieben Dank bereits vorab! LG, Jessi
von Nightlight1980 am 01.12.2015, 13:08