Sehr kurze Rückkehr aus EZ - gerne an alle

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sehr kurze Rückkehr aus EZ - gerne an alle

Guten Tag! Am 08.06.2016 endet die 2 jährige EZ meines ersten Kindes. Einen neuen TZ Vertrag gibt es nicht, die Gespräche zur Rückkehr sollten erst im Januar sein. Ich bin erneut schwanger, der vorauss. ET ist der 03.08.2016. Der Mutterschutz würde meinen Berechnungen zufolge am 22.06.2016 beginnen. Ausgehend von 30 Tagen Urlaub p.a. komme ich so per Dreisatz auf 7 oder 8 Urlaubstage, die mir durch den neuen Mutterschutz zustehen. Zudem müsste ich ja mein Vollzeitgehalt erhalten, oder? Ich müsste also zwischen Ende der EZ und Beginn des neuen Mutterschutzes 2 oder 3 Tage voll arbeiten. Das würde ich auch machen. Kann der AG sich da querstellen oder muss er mir für die paar Tage etwas anbieten? Ich habe vorher Kundenberatung bei einer Bank gemacht, sie werden sich wohl nicht die Mühe machen, für mich alle Profile anzulegen, Postkorb etc für die kurze Dauer. Aber es würde sich sicher etwas finden, was ich drei Tage dort machen kann. Darf der AG sich quer stellen? Ich würde zudem darum bitten wollen, das dritte EZ Jahr meines ersten Kindes nach hinten zu verschieben. Da muss der AG nicht zustimmen oder ( Geburtstermin war der 08.06.2014)? Vielen lieben Dank bereits vorab! LG, Jessi

von Nightlight1980 am 01.12.2015, 13:08



Antwort auf: Sehr kurze Rückkehr aus EZ - gerne an alle

Hallo, muss er. Er kann Sie auch entgeltlich freistellen, Sie bekommen aber auf jeden Fall den VZ-Lohn als MG Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.12.2015



Antwort auf: Sehr kurze Rückkehr aus EZ - gerne an alle

Er muss Dich nicht arbeiten lassen, aber er muss Dich bezahlen wenn er Dich freistellen möchte. Hast Du noch Urlaub aus dem alten Mutterschutz ? Für das neue Elterngeld wäre es aber sinnvoll so schnell wie möglich Einkommen zu generieren, Du hast ja schon 5 Nullrunden in der neuen Berechnung. Wenn ihr darauf angewiesen seid würde ich Teilzeit in Elternzeit empfehlen.

von Sternenschnuppe am 01.12.2015, 13:27



Antwort auf: Sehr kurze Rückkehr aus EZ - gerne an alle

Hi, nein Resturlaub habe ich nicht mehr. EG sind dann wohl nur die 300 € plus 75 € Geschwisterzuschlag. Wir haben keine Betreuungsmöglichkeit für unseren Sohn. Wir bekommen das aber hin, mit dem Vollzeitgehalt kann ich mir das zur Seite legen und aufteilen, dann passt es in etwa wie jetzt ( hatte mir das EG auch auf 2 Jahre aufgeteilt). Sind dann zusammen nur rund 100 € pro Monat weniger als vorher.

von Nightlight1980 am 01.12.2015, 13:30



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