Frage: Sehr geehrte Frau Bader,

Ich habe Elterngeld Plus bis Dezember 2018 bezogen. Dadurch wurde ich jetzt, bedingt durch das neue Gesetz, mit dem LandesErziehungsgeld schlechter gestellt. Hätte ich Basis Elterngeld bezogen hätte ich ab dem 13. Lebensmonat den vollen Betrag erhalten. Somit kriege ich jetzt anteilig nur 50 Euro. Darf man durch Elterngeld Plus Nachteile haben? Hätte ich damalS von dem neuen Gesetz gewusst hätte ich natürlich Auszahlung auf 1 Jahr gewählt. Danke vorab!

von danieeela am 19.01.2019, 20:58



Antwort auf: Sehr geehrte Frau Bader,

Hallo, welches Bundesland u warum sind Sie schlechter gestellt? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.01.2019



Antwort auf: Sehr geehrte Frau Bader,

Vielen Dank für Ihre Rückantwort. Ich bin aus Bayern. Dadurch das ich Elterngeld Plus bezogen habe, werde ich nun schlechter gestellt. Hätte ich damalS vom neuen Gesetz gewusst, hätte ich natürlich die Auszahlung auf 1 Jahr (Basiselterngeld) gewählt. ElterngeldPlus-Variante (Elterngeld Bezug bis zum 21. Lebensmonat): Landeserziehungsgeld ab dem 22. Lebensmonat  EUR 50,00 x 6 Monate = EURO 300,00 BasisElterngeld-Variante: Landeserziehungsgeld ab dem 13. Lebensmonat bis zum 17. Lebensmonat (EURO 150,00 x 5 Monate) und ab dem 18. Lebensmonat (neues Gesetz in Kraft getreten) EURO 50,00 ergibt einen Gesamtbetrag von EURO 800,00 Ist dies rechtens? Danke vorab!

von danieeela am 22.01.2019, 21:02