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Mitglied inaktiv - 04.11.2002, 13:36
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Mitglied inaktiv - 04.11.2002, 13:36
Hallo, Sie müssten ihn anzeigen, die Polizei prüft dann wegen Steuerhinterziehung etc. Wenn die ihm dahinter kommen und er seine Gelder offen legen muss, können Sie daruaf basierend Ansprüche geltend machen-. Gruß, NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.11.2002
Hallo Anonym, halten wir doch mal fest: du lebst jetzt unglücklich wegen ihm und ärmlich noch dazu, weil er nicht an sein Geld kommt. Warum lebst du dann nicht lieber auf eigenes Risiko ärmlich (vom Existenzminimum), wenn dich noch nicht mal das Geld bei ihm hält. Beantrage beim Jugendamt Unterhaltsvorschuß fürs Kind, gib ihn als Vater an (er muß zahlen, wenn ers anzweifelt, nicht du)und zieh einfach weg von ihm. Das ist doch alles immer noch besser als zu bleiben, selbst wenn er auf ewig sein Vermögen verschleiert und du tatsächlich nichts bekommen solltest. Viel Glück, Lena
Mitglied inaktiv - 04.11.2002, 16:52