Frage: Schwiegermutter

Hallo Frau Bader, ich habe seit den 6 Jahren,in denen ich meinen jetzigen Mann kenne, ständig Probleme mit meiner SM. Mein Sohn ist aufgrund ihres Alkoholkonsums bei seiner leider verstorbenen Oma aufgewachsen, hat also nicht den besten Kontakt zu seiner Mutter. Seine Mutter ist labil, trinkt und es gibt auch ständig Streß mit ihrem Mann, auch habe ich mitbekommen, daß SM ihren Mann schlägt!!! Nun meine Frage: Den Kontakt zu der Familie habe ich bereits abgebrochen, nur sagt die Frau, daß ich ihr den Sohn und den Enkel auf keinen Fall vorenthalten darf. Dadurch das ich mich dort nicht blicken lasse, geht mein Mann auch nicht oft vorbei. Sie ist aber der Meinung, daß sie ein Recht darauf hat den Enkel regelmäßig zu sehen. Wie sehen Sie das? Darf mein Mann auch zu seiner Mutter mit dem Kleinen gehen, wenn ich etwas dagegen habe? Durch meinen Mann weiß ich, daß sie in meiner Abwesendheit schlecht über mich redet!!! Vielen Dank für Ihre Antwort und eine schöne Woche wünscht Katja!

Mitglied inaktiv - 12.08.2002, 09:51



Antwort auf: Schwiegermutter

Hallo Katja, leider sind ihre Angaben ein wenig verwirrend (mein Sohn hat nicht den besten Kontakt zu seiner Mutter?). Wenn Ihr erwachsener Ehemann seine Mutter besuchen will, können Sie ihm das natürlich nicht verbieten. Wenn er in Ihrer Abwesenheit ihr gemeinsames Kind mit zu dessen Oma nimmt und sie dies nicht wollen, so schlage ich eine Aussprache mit ihrem Mann vor. Gruß, N.B.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.08.2002



Antwort auf: Schwiegermutter

Habe mich verschrieben: Es muß natürlich heißen, daß ihr Sohn aufgrund des Alkoholkonsums bei seiner Oma aufgewachsen ist. Sorry :-)

Mitglied inaktiv - 12.08.2002, 09:58



Antwort auf: Schwiegermutter

Liebe Katja, leider muß ich Frau Bader an dieser Stelle korrigieren. Zwar stimmt es, daß dank einer Gesetzesänderung Ende der 90er Jahre auch Großeltern ein grundsätzliches Umgangsrecht eingeräumt wird. Allerdings gibt es mehrere Gerichtsurteile dazu, die besagen, daß die Eltern über das Wohl des Kindes entscheiden und nur dieses ausschlaggebend sein darf. Ergo hat Deine Schwiegermutter keinerlei Handhabe, wenn Du ihr unter den geschilderten Umständen das Kind "vorenthältst", da hier begründetermaßen das Wohl Deines Kindes gefährdet wird. Alles Gute, Heike

Mitglied inaktiv - 13.08.2002, 16:54