hallo,
habe da mal eine frage,meine schwester 14 jahre soll zu mir 25 und meiner tochter 5 ziehen, da meine mutter sie nicht mehr erziehen (aus gesundheitlichen)gründen. nun meine frage, ich arbeite zwar vollzeit verdiene im augenblick aber nur 800 euro nett und kindergeld u unterhalt was zusammen 1050 euro beträgt minus miete u sonstige kosten bleiben nicht sehr viel. woran wende ich mich wegen unterhalt für meine schwester, meine mutter gibt mir dann das kindergeld aber mit 154 euro bekomme ich ja kein kind satt, ich weiß dass es nur eine unterstützung ist, aber auf der anderen seite muss ich ja auch zusehen das wir alles bezahlt bekommen. wie sieht es mit den rechtlichen dingen aus, von wegen schule oder artz u.s.w.
etwas lang sorry.
nicole
Mitglied inaktiv - 25.04.2005, 20:36
Antwort auf:
schwester soll zu mir ziehen
Hallo,
Unterhaltsansprüche haben Sie gegen beide Elternteile, ansonsten Sozialamt (Wohngeld etc.).
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.04.2005
Antwort auf:
schwester soll zu mir ziehen
Du könntest versuchen für deine Schwester und dein eigenes Kind den neuen Kindergeldzuschlag zu beantragen und eventuell WOhngeld. Da deine schwester zu dir zieht gehe ich davon aus dass deine Mutter bisher allein erziehend war. Was ist mit eurem Vater, der wäre ja deiner Schwester noch zu Unterhalt verpflichtet.
LG
Mitglied inaktiv - 25.04.2005, 20:43
Antwort auf:
schwester soll zu mir ziehen
hallo,
bekomme ich das? also seit dem 01.01. bekomme ich kein wohngeld mehr von der stadt.
ja meine mama ist alleinerziehend, der vater ist "halb tot" und kann/will keinen unterhalt zahlen. meine mama hatte unterhalt vom jugendamt bekommen aber nun nicht mehr.
nicole
Mitglied inaktiv - 25.04.2005, 20:49
Antwort auf:
schwester soll zu mir ziehen
Ob du es dann wirklich bekommst kann ich dir nicht versichern, aber wenn deine Schwester zu dir zieht dann seid Ihr eine Person mehr und habt aber das gleiche Einkommen wie vorher, daher kann es sein dass du dann wieder WOhngeld bekommst und auch den Kindergeldzuschlag. Einfach beantragen mehr wie ablehnen können die nicht.
LG
Mitglied inaktiv - 26.04.2005, 13:58