Frage: Schwerbehinderung und Unterhal

Hallo, Frau Bader. Es rollt schon wieder ein neues Problem auf mich zu. Ich habe bei meiner Scheidung (im März 06)einen "Vergleich" mit meinem Ex-Mann beschlossen, da ich keinen Rosenkrieg wollte. Leider hält er sich nicht an unsere interne Abmachung und unterstützt mich nicht bei den außergewöhnlichen Kosten für unsere gemeinsame Tochter. Ich habe nun ständig finanzielle Schwierigkeiten, da ich auch noch gemeinsame Schulden bezahle. Nach der Scheidung ist mir nun eine Schwerbehinderung (50%) zugesprochen worden. Könnte ich meinen Ex-Mann hier nochmals zur finanziellen Verantwortung ziehen?! Außerdem weiß ich, dass er mittlerweile sehr viel mehr Geld verdient. Auch hier die Frage: Kann ich das Urteil überhaupt auf Grunde eines "Vergleichs" anfechten? Vielen Dank für eine Antwort. Ulrike B.

Mitglied inaktiv - 29.06.2006, 12:34



Antwort auf: Schwerbehinderung und Unterhal

Hallo, anfechten nicht, aber abändern lassen, wenn nichts anderes drinsteht (Geltungsdauer) und sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2006