Hallo Frau Bader kurz zur Info: mein Kind besucht eine Verhaltenstherapie aufgrund verschiedener Entwicklungsprobleme. Nun kam heraus, dass die Lebensgefährtin des Vaters wohl einen Brief an die Therapeuten geschrieben hat. In dem es wohl um mein Kind und ggf. um mich geht. Im Zuge meines Rechts der Akteneinsicht bat ich die Therapeuthin mir den Brief zu zeigen, da dies in meinen Augen ja auch wichtig ist um z.b. zu wissen wie gibt sich mein kInd ihr gegenüber, hat es für die Therapie Bestandteil etc. Da der Brief ja in der Akte liegt fällt dies unter Akteneinsicht. So, sie weigert sich aber den Brief mir zu zeigen, das sie der Lebensgefährtin gegenüber Schweigeplficht hat. Der Vater und ich haben das gemeinsam Sorgereicht, die Lebensgefährtin widerum aber keine Teilnahme oä an Elterngesprächen. Da es hier aber um UNSER Kind geht, sehe ich mich hier im Recht zu sehen was sie geschrieben hat. Wie ist hier die rechltichen Lage.
von tina2003 am 09.10.2018, 17:59