Frage: Schweigepflicht/Akteneinsicht

Hallo Frau Bader kurz zur Info: mein Kind besucht eine Verhaltenstherapie aufgrund verschiedener Entwicklungsprobleme. Nun kam heraus, dass die Lebensgefährtin des Vaters wohl einen Brief an die Therapeuten geschrieben hat. In dem es wohl um mein Kind und ggf. um mich geht. Im Zuge meines Rechts der Akteneinsicht bat ich die Therapeuthin mir den Brief zu zeigen, da dies in meinen Augen ja auch wichtig ist um z.b. zu wissen wie gibt sich mein kInd ihr gegenüber, hat es für die Therapie Bestandteil etc. Da der Brief ja in der Akte liegt fällt dies unter Akteneinsicht. So, sie weigert sich aber den Brief mir zu zeigen, das sie der Lebensgefährtin gegenüber Schweigeplficht hat. Der Vater und ich haben das gemeinsam Sorgereicht, die Lebensgefährtin widerum aber keine Teilnahme oä an Elterngesprächen. Da es hier aber um UNSER Kind geht, sehe ich mich hier im Recht zu sehen was sie geschrieben hat. Wie ist hier die rechltichen Lage.

von tina2003 am 09.10.2018, 17:59



Antwort auf: Schweigepflicht/Akteneinsicht

Hallo, lt. Ärztekammer BW gilt: Das Einsichtsrecht bezieht sich auf die dokumentationspflichtigen objektiven Sachverhalte und medizinische Feststellungen. Dazu dürfte der Brief nicht gehören. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2018



Antwort auf: Schweigepflicht/Akteneinsicht

Wie die rechtliche Lage hier aussieht, kann ich dir leider nicht sagen. Aber warum fragst du die Lebensgefährtin nicht einfach bzw. den Vater? Bzw. besprichst mit den beiden, dass du eine Kommunikation mit der Therapeutin ohne dein Wissen nicht ok findest? Ich könnte mir nämlich durchaus vorstellen, dass die Therapeutin da wirklich der Schweigepflicht unterliegt und das sozusagen euer privates Problem ist.

von cube am 13.10.2018, 08:03



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