Frage: Schwarzfahren bei Minderjährigen

Hallo! Was ist wenn ein Kind, minderjährig 16/17Jahre, beim Schwarzfahren erwischt wird? Bussgeld ist klar! Wenn dies nun nicht gezahlt wird, wer ist dafür haftbar? Kind, mittlerweile 18Jahre alt oder die Mutter? Der Brief selber wurde an die damals minderjährige Tochter gesendet. Sie hatte bis vor kurzem kein eigenes Einkommen, daher konnte sie die Rechnung nicht begleichen. Hätte - damit es nicht soweit kommt das der Gerichtsvollzieher nun bald kommt - nicht die Mutter die Rechnung zahlen müssen? (Das man sich darum kümmert bevor der Gerichtsvollzieher kommt und die Rechnung so hoch wird,ist mir klar, leider ist das Denken bei meiner Schwiegermutter scheinbar irgendwie anders) Das Problem ist nun, das es sich "nur" um eine Summe von 120€ handelt. Die Mutter es nicht bezahlen wird, meine Schägerin (18) auf Grund ihres niedrigen Einkommens nicht zahlen kann und nächste Woche der Gerichtsvollzieher kommen will. Meine Schwägerin hat keinerlei Wertsachen, zumdem ist sie nicht mehr in der Wohnung wohnhaft, wurde vor 2 Wochen der Wohnung verwiesen. Nun ist sie auf der Wohnungssuche und hat kein Geld. Wer ist nun dafür haftbar?

Mitglied inaktiv - 23.10.2008, 11:23



Antwort auf: Schwarzfahren bei Minderjährigen

Hallo, nur die "Täterin" haftet hier und muss zahlen. Wenn sie nichts hat, muss sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Selbst schuld, wenn man schwarzfährt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.10.2008