Frage: "Schwangerschaftsverbot"

Hallo, muß man mit Arbeitsrechtlichen Problemen (Kündigung) rechnen, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich darauf hin weißt das eine Schwangerschaft aus betrieblichen Gründen im Moment nicht erwünscht/erlaubt ist. Und sind diese dann Rechtsbindend. Genauer gesagt mit welchen Konsequenzen wäre zu Rechnen? Vielen Dank für Ihre Antwort Fabi

Mitglied inaktiv - 22.08.2010, 18:53



Antwort auf: "Schwangerschaftsverbot"

Hallo, das geht den AG nichts an, wann und ob Sie schwanger werden. *kopfschüttel*. In der SchwS haben Sie besonderen Kü-Schutz. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.08.2010



Antwort auf: "Schwangerschaftsverbot"

Niemand kann Dir verbieten schwanger zu werden. Konsequenzen??? Keine!!! Er wird Dir vielleicht kündigen in der Hoffnung das Du so blöd bist und es akzeptierst. Rein rechtlich aber(und das weiß er auch bestimmt) verliert er damit vor jedem Arbeitsgericht.

Mitglied inaktiv - 22.08.2010, 19:01



Antwort auf: "Schwangerschaftsverbot"

Der Arbeitgeber ist ja `n Herzchen.... Es kann kein offizielles Verbot geben, schwanger zu werden - das allein wäre schon sittenwidrig. Er kann hinweisen so eindringlich er will: im "Ernstfall" hätte er keinerlei Handhabe - wie auch?

Mitglied inaktiv - 22.08.2010, 22:35



Antwort auf: "Schwangerschaftsverbot"

Danke für den Lacher des Tages! Wie will der AG das durchsetzen? Würde mich ja mal interessieren.... Kondome für alle? Oder wie bei George Orwell... LG Jana

Mitglied inaktiv - 25.08.2010, 21:57



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