schwangerschaftsbekleidung und babyerstausstattung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: schwangerschaftsbekleidung und babyerstausstattung

hallo ich wollte mal frgen was mein recht ist : ich hab 2 söhne den der grosse ist 4 jahre alt der kleine im märz 07 geboren ich erwarte im oktober mein nächstes kind was NICHT geplant war weil ich erst arbeiten gehen wollte und habe auf essen meine ganz sachen von schwangerschaftsbekleidung und babykram einer freundin gegeben weil sie im 9ten monat war und nichts hatte jetz hab ich nen antrag auf babyerstausstattung(BA) und schwangerschaftsbekleidung(SSB) gestellt es kam eine ablehnung ich bin in widerspruch gegangen und wart auf ein ergebnis jetz meine frage wieso bekommen mütter die schon 6 kinder haben und wieder schwanger werden wollen immer diese sachen und bei mir wird es beim 3ten kind wieder abgelehnt ???bei mir ist mein kind ja nicht geplant gewesen ( ich hate das theater mit em amt schon bei meinen kleinen sohn) steht eigentlich babyerstausstattung jeden kind zu ??? egal wieviel kinder man hat ? sorry für die länge ich bedanke mich vielmals fürs lesen lg steffy

Mitglied inaktiv - 21.06.2008, 12:01



Antwort auf: schwangerschaftsbekleidung und babyerstausstattung

Hallo, nach dem ersten Kind bekommt man schon nichts mehr. Wieso kann Ihnen die Freundin die Sachen nicht zurückgeben? Liebe grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.06.2008



Antwort auf: schwangerschaftsbekleidung und babyerstausstattung

woher weißt du denn, daß frauen beim 6.kind auch noch einmal einen komplettzuschuss bekommen????? geplant oder nicht, wen interessiert das denn???? kann man das beweisen???

Mitglied inaktiv - 21.06.2008, 21:15



Antwort auf: schwangerschaftsbekleidung und babyerstausstattung

ja ich erkundige mich halt bei die freunde und frag sie wie sie das gemacht haben das sie das bei alle kinder bekommen haben der deutsche staat müsste aber dann alle leute gleicherweise behandeln ich weiss selber auch das er das nicht tut aber ich will ja nur wissen ob es mir dann nicht auch zusteht weil sorry ich bin alg2 empfängerin und hab keine mittel mir das alles selber zu kaufen nee kann man nicht beweisen aber ich frag ja auch nicht sie sondern jemand der sich in sachen recht auskennt das ich eventuell sagen kann "hey leute so und so ist es nicht anders " wenn ich in unrechtsein sollte ok kann man nichts machen

Mitglied inaktiv - 22.06.2008, 08:56



Antwort auf: schwangerschaftsbekleidung und babyerstausstattung

Hallo MamaSteffy... habe mich mal sehr gut über solche Dinge belesen daher erinnerre ich mich, das wenn die Zeitspanne der Kinder, also von Geburt bis zur nächsten SSW, kürzer ist als drei Jahre, dann geht das Amt davon aus das du die vorherige Kleidung(Umstandsmode, Erstlingskleidung) und Erstausstattung noch hast und sie erneut nutzt,´da die letzte SSW ja noch nicht lange her ist. Es gibt daher erst neue Zuschüsse wenn das letzte Kind schon 3 oder älter ist, so steht es zumindest in den Gesetztestexten. Wie das ist mit neuem Bettchen weiss ich nicht genau, deine beiden kleinen können sich ja schlecht eines teilen, da würde ich nachhaken. Sollte das bei einer Bekannten, wie du sagtst mit 6 Kindern, anders sein, würde ich diese mal dazu befragen, die kennt sich dann sicher damit aus. Hoffe das konnte dir etwas helfen... LG Dani

Mitglied inaktiv - 22.06.2008, 08:57



Antwort auf: schwangerschaftsbekleidung und babyerstausstattung

Denke auch das Du nichts bekommst weil davon ausgegangen wird das Du die Sachen entweder noch hast - oder Dir zurückholen könntest. Ich kann allerdings das Drama um "Erstausstattung" nicht ganz verstehen, so ein kleines Baby braucht nicht viel (die langen Listen die überall stehen finde ich vollkommen überholt)-habe mir bei meinem ersten Kind 2002 alles mögliche gekauft und letzlich nie genutzt! Wenn man zb. stillt braucht man keine Flaschen und Co. Schwangerschaftsklamotten braucht man auch nicht zwingend,da gibts auch Alternativen. Würde mal in Second Hand Shops gucken,dort bekommt man viele Sachen die wie neu aussehen fast geschenkt! Auch völlig unrelevant ist ob das Kind geplant oder nicht geplant war,denn ohne das jetzt böse zu meinen: Wer mindestens ein Kind hat (ich habe auch zwei) weiß das man nicht "ausversehen" schwanger wird wenn man das nicht möchte. Wie auch immer das nun bei Dir weitergeht,viel Glück!

Mitglied inaktiv - 23.06.2008, 15:32



Antwort auf: schwangerschaftsbekleidung und babyerstausstattung

mir geht es lediglich um ein bett und um ein wagen und eventuell weil ich nicht stillen darf zwecks krankheit und ein destillationsgerät für die flaschen den rest hol ich mir von mein bissel geld alleine so und sswbekleidung für die grösse 50 ist schwer zu bekommen bzw ich brauch nur hosen das ist doch schon wenig oder ??? das bewilligen die mir nicht auf mein zettel stand 3 hosen ca 15 euro 1 schrank für babyssachen ca 100 euro dann ein destillationsgerät ca 20 euro bettchen 50 euro wagen 100 euro ist das nicht wenig ??? andere bekommen immer das ganze geld an ssw und babyerstausstattung nur mal so als info ja und das versteh ich nich es soll ja nicht so rüber kommen als wenn ich das amt abzocken will sorry nein das tun andere leute schon genug lg steffy

Mitglied inaktiv - 23.06.2008, 17:49



Antwort auf: schwangerschaftsbekleidung und babyerstausstattung

nee weil die meisten kaputt sind

Mitglied inaktiv - 26.06.2008, 07:37



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Babyerstausstattung

Hallo habe schon mal von einer Babyerstausstattung gehört und möchte gern wissen wo, wer und wann man diese beantragen kann. Vielen Dank


Babyerstausstattung

Hallo Frau Bader. Meine Schwägerin hat heute (6 Wochen vor Termin) entbunden. Da sie Schulden hat und gerade in ein privates Insolvensverfahren geht, wollte ich fragen wo und welche Unterstützung ihr zusätzlich zum Elterngeld zusteht bzw beantragen kann? Sie ist gerade mit meinem Bruder (berufstätig) zusammengezogen. Sie sind nicht verheiratet....


Ausscheiden aus Leistungsbezug u. Babyerstausstattung

guten tag frau bader ich würde gern wissen, ob das ausscheiden einer schwangeren aus dem leistungsbezug (grundsicherung nach dem 4.kapitel sgb XII) gleichzeitig dazu führt, dass auch die pauschalen für die babyerstausstattung, welche erst 8 wochen vor dem errrechneten entbindungstermin gezahlt werden sollen, entfallen. dass der lebensunterhal...