Hallo, meine Frau wurde schwangerschaftsbedingt krank geschrieben vom 26.03.2009 bis zum 10.04.2009. schwangerschaftsbedingt erkrankt 26.03.2009 Das Arbeitsverhältnis endete wegen Befr. am 31.03.2009 Mutterschutzfrist 11.04.2009 Krankengeld wurde vom 01.04.2009 - 10.04.2009 von der KK gezahlt. Nun zu meiner Frage, wird der Monat März 2009 wegen schwangerschaftsbedingter erkrankung nun mitgezählt oder nicht. Grund: Die Elterngeldstelle will ein Nachweis von Krankengeldbezug für den Zeitraum vom 26.3.31.03.2009. Allerdings hat dieser Zeitraum noch ein AV bestanden und Gehalt wurde vom AG gezahlt. Jediglich eine Bescheinigung vom Arzt hatte ich dem Antrag für den o.g. Zeitraum beigelegt. Gruß Ralf Müller
Mitglied inaktiv - 10.06.2009, 10:30