Guten Tag Frau Bader, ich habe am 30.8. die Elternzeit mit meiner ersten Tochter beendet und habe noch Resturlaub bis zum 20.11. Nun bin ich aber wieder schwanger, ausgegangen wird vom 25.08., mein Frauenarzt will mich ins Beschäftigungsverbot schicken. Ich habe es im Mutterschutzgesetz so gelesen, dass ich dann kein Geld bekommen würde im Beschäftigungsverbot, denn ich habe vor Eintreten der Schwangerschaft ja nicht gearbeitet. Ist das korrekt? Im Moment erhalte ich meine normalen Bezüge, weil ich ja im Urlaub bin. Vielen Dank im Voraus für ihre Mühe!
von Babyjunge2016 am 15.10.2019, 14:12