Sehr geehrte Frau Bader,
im September diesen Jahres läuft meine Elternzeit aus und ich werde fristgerecht kündigen.
Wir planen ein weiteres Kind; wie sehen meine Ansprüche aus, wenn ich nach / vor meiner Kündigung schwanger werde?
Muß ich ALG1 beantragen oder kann ich es auch sein lassen?
Ich danke Ihnen,
Pige
von
smukke-pige
am 01.03.2012, 20:06
Antwort auf:
Schwangerschaft
Hallo,
wenn die Elternzeit ausläuft und der Vertrag beendet ist, können Sie, wenn Sie den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, Arbeitslosengeld 1 beantragen.
daran ändert auch die Schwangerschaft nichts. Dies alles unter der Voraussetzung, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
selbstverständlich sind sie nicht dazu verpflichtet, Arbeitslosengeld eins zu beantragen, wenn sie auch auf keine anderen staatlichen Hilfe angewiesen sind.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2012
Antwort auf:
Schwangerschaft
Wenn Du keine Leistungen haben willst, dann brauchst Du auch nichts zu beantragen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 02.03.2012, 09:34
Antwort auf:
Schwangerschaft
Wie sieht es aus, wenn ich mich nach/während der Elternzeit selbständig mache und dann schwanger werde?
Habe ich dann Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld?
Pige
von
smukke-pige
am 02.03.2012, 10:47
Antwort auf:
Schwangerschaft
Anspruch auf EZ hast Du auf jeden Fall!
Anspruch auf Elterngeld hast Du auch, so Du nach der Geburt nicht oder max. 30h/Woche arbeitest. Bei der Berechnung des EG kommt es dann darauf an. Eventuell bekommst Du nur den Mindestsatz, hast Du in den letzten 12 Monaten vor der Geburt mehr verdient bekommst Du ggf, auch mehr. Du musst dann Deine Einkünfte (z.B. mittels Steuererklärung) nachweisen. Das EG wird dann ggf. aber nicht zeitnah ausgezahlt, weil sich das etwas hinausziehen kann.
Du musst Dich allerdings in der EZ, wenn Du vorher selbstständig warst, weiterhin selber entweder gesetztlich oder privat versichern (jenachdem wie Du vor der Entbindung versichert warst).
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 03.03.2012, 14:52