Hallo Frau Bader, ich mache derzeit eine Fortbildung, die vom Arbeitgeber bezahlt wird und während der Arbeitszeit jeweils zwei Tage im Monat über 2 Jahre stattfindet. Wenn ich jetzt schwanger werden würde und ich in dieser Zeit ein Beschäftigungsverbot oder eine Krankschreibung erhalten würde oder der Mutterschutz beginnt, darf mich der Arbeitgeber von diese Fortbildung ausschließen oder habe ich das Recht, auch freiwillig weitermachen? Freundliche Grüße Gabi
von Gabi880 am 30.03.2013, 19:16