Schwangerschaft und befristeter Vertrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwangerschaft und befristeter Vertrag

Guten Tag, mein Arbeitsvertrag ist bis zum 31.03.2011 befristet. Ich bin schwanger und der voraussichtliche Entbindungstermin ist Mitte April. Von wem und in welcher Höhe bekomme ich Mutterschaftsgeld? Ich würde gerne in Elternzeit gehen. Kann ich trotzdem Elterngeld bekommen? Muss ich mich arbeitssuchend melden? Ich weiß einfach nicht, von welchem Geld wir in der Zeit bis zum Auszahlen des Elterngeldes wir leben werden. Vielen Dank für Ihre Mühe, viele Grüße Claudia

Mitglied inaktiv - 29.09.2010, 12:39



Antwort auf: Schwangerschaft und befristeter Vertrag

Hallo, EZ setzt einen Arbeitsvertrag voraus. Sie sollten sich Ende 2010 (Frist ist 3 Mo.) beim AA melden, dann bekommen Sie bis Anfang des Mutterschutzes Leistungen vom AA (wenn die Anwartschaften erfüllt sind), bis zum Ende des Mutterschutzes MG vonn der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes. Danach bekommen Sie, wenn Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, EG (67 % vom Durchschnitt des letzten Jahres) für 12/ 14 Mo.Ab der Geburt weiterhin KG, das läuft unbegrenzt weiter. Nach dem 1. Jahr bekommen Sie also nur KG. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.09.2010



Antwort auf: Schwangerschaft und befristeter Vertrag

Dein Vertrag läuft aber vor der SS ganz normal aus. Sprich, wenn Du nicht arbeiten kannst (wegen Kinderbetreuung) steht Dir auch kein Arbeitslosengeld zu. Ich denke mal Elterngeld wird nach den 12 Monaten vor der Entbindung gerechnet. Woher noch Geld? Ggf. Sozialhilfe beantragen, aber Achtung auch der Kindsvater ist für Dich und das Kind unterhaltspflichtig. LG Peeka

Mitglied inaktiv - 29.09.2010, 13:05



Antwort auf: Schwangerschaft und befristeter Vertrag

Hallo Na, das überschneidet sich doch aber nur sehr knapp. Wenn Dein Vertrag ausläuft, dann bist Du ja schon im Mutterschutz und das Baby kommt bald. Dann hast Du, sofern das Mutterschutzgeld nicht höher ist insgesamt auch Anspruch auf 12 Monate Elterngeld ab Geburt, Kindergeld, der Vater ist ja auch noch da. Bei Trennung zumindest unterhaltspflichtig fürs Kind, bei viel Verdienst auch für Dich. Aber erkundige Dich nochmal genau wegen der Krankenkasse, da bist Du nur beitragsfrei in der Elternzeit versichert, wenn Du einen AG hast. Wenn Du verheiratet bist, dann kannst Du Dich und das Kind beim Mann mitversichern lassen.

Mitglied inaktiv - 29.09.2010, 13:14



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