Schwangerschaft und Arbeitsbeginn überschneiden sich

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwangerschaft und Arbeitsbeginn überschneiden sich

Guten Tag, ich fange eigentlich im Februar wieder an zu arbeiten. Ich war dann 18 Monate in Elternzeit. Nun dürfte ich wieder positiv testen. Als Erzieherin war ich bei unserer ersten Tochter sofort im Beschäftigungsverbot und habe volles Gehalt weiter bekommen. Das werde ich auch in dieser Schwangerschaft zu 100%. Wie verhält sich das jetzt? Bleibe ich einfach in Elternzeit und gehe nicht ins BV über. Oder geht die Elternzeit ins BV über und ich bekomme dann wieder Gehalt? Der AG weiß noch nichts. Wollte erst wissen was für Rechte ich habe. Lieben Dank!

von Septembererbse am 07.01.2019, 11:17



Antwort auf: Schwangerschaft und Arbeitsbeginn überschneiden sich

s.u.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.01.2019



Antwort auf: Schwangerschaft und Arbeitsbeginn überschneiden sich

Du meldest Dich spätestens am Tage deines Arbeitsbeginns beim AG, teilst ihm die Schwangerschaft mit und der wird dann über den Betriebsart den Immunstatus bestimmen lassen und eine Gefahrenbeurteilung machen und entscheiden, ob er Dich ins BV schickt oder Dich gemäß den aktuellen Gesetzen anderweitig einsetzen kann. Nett wäre es sicherlich, wenn Du es vorher mitteilst, es würde aber reichen, wenn es am ersten Arbeitstag ist (oder später, dann musst Du im Zweifel auf eigene Gefahr hin arbeiten) - dann musst Du aber halt mindestens an dem Tag erst mal hin. Dem Geschäftsfrieden zuliebe würde ich es vorher mitteilen, dann kann das ganze Prozedere ja vorher abgewickelt werden und vor allem hat der AG genug Zeit so kurzfristig noch einen Ersatz zu finden. Er hat ja mit Dir geplant. Wenn ein geeigneter Arbeitsplatz gefunden ist, gehst Du arbeiten, im ersten Fall bekommst Du dann wieder ein BV und stehst Zuhause bereits, falls sich die Situation ändert und dein AG doch einen schwangerschaftsverträglichen Arbeitsplatz im Büro für Dich hat. Geld bekommst Du dann für die ab Februar vereinbarte Arbeitszeit. In jedem Fall muss Kind 1 entsprechend betreut sein, damit Du arbeiten gehen könntest. Sonst auch kein BV. Ich gehe mal von Betreuung aus, denn Du wolltest ja arbeiten gehen. EZ hast Du keine dann mehr, die ist ja beendet. Es sei denn Du verlängerst diese mit Zustimmung des AG. Das wäre aber, sofern Du arbeiten gehen kannst, eher dumm, den dann bekommst Du ja kein Geld - egal ob du dafür arbeiten gehst oder im BV bist. Und das wirkt sich dann weiterhin negativ auf dein neues EG aus. Da hast Du ja eh schon mindestens 4 Monate mit 0-Runden drinnen.

von basis am 07.01.2019, 11:42



Antwort auf: Schwangerschaft und Arbeitsbeginn überschneiden sich

Warum stellst du sie nochmal?

Mitglied inaktiv - 07.01.2019, 11:44



Antwort auf: Schwangerschaft und Arbeitsbeginn überschneiden sich

Wieso sollte sich die EZ verlängern? Du hast 18 Monate beantrag, die EZ endet also ganz normal. Natürlich kannst du sie verlängern. Wäre aber Unsinn, oder? Du gehst - wie bereits geschrieben - am ersten hin, stellst deine Arbeitskraft zur Verfügung. Erhältst du ein BV, schön, Wenn es einen anderen Arbeitsplatz gibt, arbeitest du halt dort bis zum Mutterschutz. Ich gehe davon aus, du hast eine Betreuung für dein Kind, da deine EZ ja offiziell endet. Hast du keine Betreuung, weil geplant war, noch innerhalb der EZ wieder schwanger zu werden und sofort ins nächste BV zu gehen - das könnte in die Hose gehen. Der AG ist verpflichtet, dir nach Möglichkeit eine Ersatztätigkeit anzubieten. Erst wenn er das nicht kann, müsste er ein BV aussprechen. Ein BV gibt´s aber eben nur, wenn du auch arbeiten gehen könntest. Also ohne Betreuung kein BV. Denn theoretisch könnte der AG dich ja auch erst in ein BV schicken, dann aber doch eine Tätigkeit für dich finden und zurück beordern. Aber das weißt du ja sicher bereits. Im Übrigen frage ich mich immer wieder, wieso Erzieherinnen so oft ein BV bekommen/meine, dies bekommen zu müssen. Ist man nicht verpflichtet, sich entsprechend Impfen zu lassen? Würde mich ernsthaft mal interessieren, denn ich verstehe den Zusammenhang Erzieherin = BV wirklich nicht.

von cube am 07.01.2019, 14:49



Antwort auf: Schwangerschaft und Arbeitsbeginn überschneiden sich

Gegen CMV kann man sich beispielsweise nicht impfen lassen, welches durch Kleinkinder übertragen werden kann. Und nur circa die Hälfte der Schwangeren ist immun dagegen. Deshalb wahrscheinlich die hohe Zahl

von DortmundLady124 am 07.01.2019, 20:21



Antwort auf: Schwangerschaft und Arbeitsbeginn überschneiden sich

Cube: Im Übrigen frage ich mich immer wieder, wieso Erzieherinnen so oft ein BV bekommen/meine, dies bekommen zu müssen. Ist man nicht verpflichtet, sich entsprechend Impfen zu lassen? Würde mich ernsthaft mal interessieren, denn ich verstehe den Zusammenhang Erzieherin = BV wirklich nicht. Cytomegalie und Ringelröteln sind nicht impfpräventabel. Die Durchseuchungsraten betragen bei CMV 50% und bei Ringelröteln 67%. CMV wird aber nur im Krippenbereich und in gemischten Einrichtungen bei der Kinderbetreuung benötigt. In reinen "Ü3" Gruppen wird CMV nicht zwingend benötigt. Ringelröteln Immunität benötigt man nur für die ersten 20 SSW, danach führt es nicht mehr zu einem BV. Die übrigen schwangerschaftsrelevanten Infektionskrankheiten kann man impfen (außer Scharlach). Personalausfälle entstehen, wenn die betrieblichen Vorsorgeuntersuchungen nicht wahrgenommen wurden, die Impfungen nicht durchgeführt wurden oder der Betriebsarzt die Bestimmung der Immunitäten nicht fachgerecht durchführt. Verbreitet war auch die Unsitte, dass die Gynäkologen (aus Unwissenheit) Beschäftigungsverbote für Erzieherinnen ausstellten. Das ist heute hoffentlich die absolute Ausnahme. Eine Impfpflicht gibt es auch nicht für Erzieherinnen, aber ihre arbeitsvertragliche Treuepflicht erfordert die aktive Mitarbeit, indem die Erzieherin mindestens mal den Impfpass bereithält und die betriebsärztlichen Vorsorgeuntersuchungen wahrnimmt. Es scheint auch Einrichtungen zu geben, die aus Unsicherheit, Angst und Bequemlichkeit pauschal freistellen. Da bleibt zu hoffen, dass die KK diesem Mißbrauch einen Riegel vorschieben. Nach dem neuen MuSchG ist jeder Arbeitgeber gehalten, Umsetzmöglichkeiten und Ersatztätigkeiten zu nutzen. Und da geht im Kita Bereich eine ganze Menge.

Mitglied inaktiv - 07.01.2019, 20:41



Antwort auf: Schwangerschaft und Arbeitsbeginn überschneiden sich

Ich danke dir! Jetzt bin ich wirklich schlauer und kann das Ganze besser einordnen.

von cube am 08.01.2019, 10:19



Antwort auf: Schwangerschaft und Arbeitsbeginn überschneiden sich

glaub nicht dass das durch is.haben so einige auf dem tisch die dann auffallen, da sie nur bis ende 20. ssw laufen.

von mellomania am 08.01.2019, 13:42



Antwort auf: Schwangerschaft und Arbeitsbeginn überschneiden sich

haben so einige auf dem tisch die dann auffallen, da sie nur bis ende 20. ssw laufen. Mellomania, da kannst du doch sofort in der Praxis anrufen und nachfragen, ob es wegen der Immunität ausgestellt wurde, und dann wird das rückgängig gemacht. Der Betriebsarzt wird wegen fehlender Rötelnimmunität allerdings auch bis zur 20.SSW freistellen. Die Ringelröteln werden seit neuerem nicht mehr an den Schulen berücksichtigt, außer wenn Krankheitsfälle auftreten.

Mitglied inaktiv - 08.01.2019, 13:55



Antwort auf: Schwangerschaft und Arbeitsbeginn überschneiden sich

ich kann schlecht in der praxis anrufen. das darf ich eben nicht

von mellomania am 08.01.2019, 20:08



Antwort auf: Schwangerschaft und Arbeitsbeginn überschneiden sich

du darfst selbstverständlich in der Praxis nachfragen, ob sie das Attest aufgrund der Arbeitsbedingungen (Infektionsgefährdung, Schule) ausgestellt haben oder aufgrund einer medizinischen Indikation. Fürs erstere sind die Ärzte ja gar nicht zuständig. Und diese Frage MUSS der Arzt beantworten, sie berührt nicht das Patientengeheimnis. Allerdings kann m.E. nur der Schulleiter dich dazu beauftragen - du bist ja nicht der Arbeitgeber/Chef der Mitarbeiterinnen. Und wenn die Praxis mit Datenschutz kommt, dann stelllst du die Frage in einem ganz offiziellen Schreiben - schriftlich - und mit Terminsetzung.

Mitglied inaktiv - 08.01.2019, 21:32



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Schwangerschaft und Arbeitsbeginn überschneiden sich.

Guten Tag, ich fange eigentlich im Februar wieder an zu arbeiten. Ich war dann 18 Monate in Elternzeit. Nun dürfte ich wieder positiv testen. Als Erzieherin war ich bei unserer ersten Tochter sofort im Beschäftigungsverbot und habe volles Gehalt weiter bekommen. Wie verhält sich das jetzt? Bleibe ich einfach in Elternzeit und gehe nicht ins BV üb...


Vertragsänderung in Schwangerschaft

Hallo Frau Bader, Ich habe im November 2021 meine erste Tochter bekommen. Auf Anfrage meines Arbeitgebers habe ich im Mai 2022 mit 12 Stunden wieder angefangen Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. der Vertrag ging zu nächst bis zum 2. Geburtstag, da wir so lange ursprünglich die elternzeit geplant hatten.  dann habe ich eine elternzeit Verlänge...


Höhe Elterngeld bei Schwangerschaft im ALG I Bezug & Möglichkeit zur Erhöhung

Sehr geehrte Frau Bader, angenommen eine Frau hat nun die Situation, dass Sie im ALG I Bezug (im Anschluss an Krankengeldzug) nun schwanger geworden ist. Wie verhält es sich nun mit den Elterngeld Leistungen? Stehen Ihr nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300€ / Monat zu, wenn Sie im gesamten Bemessungszeitraum von 12 Monaten vor Geburt des K...


Arbeitslosengeld Schwangerschaft

Hallo Frau Bader,  Ich hätte eine frage bezüglich des Bezug von Arbeitslosengeld in der schwangerschaft.  Ich war vor der Arbeitslosigkeit als zahnmedizinische Fanchamgeszellte beschäftigt. Und beziehe seit dem 22.1.2024 Arbeitslosengeld. Am 14.02 hab ich ein gespräch mit meiner Vermittler. Nun ist meine Frage, steht mir rein rechtlich tr...


Mitteilung Schwangerschaft AG

Hallo Frau Bader, ist es rechtlich in Ordnung, meinem Arbeitgeber erst in der SSW14 über meine Schwangerschaft zu informieren? Ich habe leider erst in der SSW13 einen Termin für den Harmony Test beim Frauenarzt bekommen und das Testergebnis kann bis zu 7 Werktage dauern und ich möchte die Schwangerschaft nicht vor dem Testergebnis öffentlich ma...


Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader,  mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au...


Kurzarbeit während Schwangerschaft

Guten Tag Frau Bader, mein Unternehmen plant im nächsten Monat tageweise in Kurzarbeit zu gehen. Ich bin in Teilzeit beschäftigt und derzeit in SSw14. Ist es nicht so, dass Kurzarbeit eine Entgeltersatzleistung ist und nicht zum Elterngeld hinzugerechnet wird? Wäre es legitim mich trotzdem in Kurzarbeit zu schicken? Ich hätte erhebliche wirts...


Schwangerschaft Trennung

Ich brauche dringend bitte Hilfe.  Ich habe mich von meinem Freund (Erzeuger meines Kindes) getrennt. Ich bin in der 26. SSW und lebe bei meinen Eltern wieder. Er droht mir mit Gericht und Gewalt mir das Kind wegzunehmen sobald es auf der Welt ist. Was muss ich alles beantragen, damit er gesetzlich/rechtlich mir mein Kind nicht wegnehmen kann und...


In Schwangerschaft auf Vollzeit erhöhen

Guten Morgen Frau Bader, ich bin frisch schwanger und Lehrerin (verbeamtet) in NRW. Kurz vor der Schwangerschaft wurde mein Antrag auf Teilzeit (ca. 65%) ab Sommer erneut bewilligt. Jetzt frage ich mich, ob ich ab dem 01.08. auch auf Vollzeit erhöhen kann (wäre ja ohnehin nur bis Oktober, wenn der Mutterschutz beginnt; sofern natürlich alles gu...


Verdienstausfall durch Schwangerschaft

Hallo Frau Bader,  ich bin im Rettungsdienst tätig und darf deshalb aktuell nicht auf dem Rettungswagen eingesetzt werden. Mein Arbeitgeber hat mir einen alternativen Arbeitsplatz geschaffen in der Verwaltung, dem ich auch sehr gerne nachgehe, damit ich nicht in ein Beschäftigungsverbot komme. Allerdings bedeutet das für mich einen erheblichen ...