Guten Tag, ich fange eigentlich im Februar wieder an zu arbeiten. Ich war dann 18 Monate in Elternzeit. Nun dürfte ich wieder positiv testen. Als Erzieherin war ich bei unserer ersten Tochter sofort im Beschäftigungsverbot und habe volles Gehalt weiter bekommen. Wie verhält sich das jetzt?
Bleibe ich einfach in Elternzeit und gehe nicht ins BV über. Oder geht die Elternzeit ins BV über und ich bekomme dann wieder Gehalt?
Der AG weiß noch nichts. Wollte erst wissen was für Rechte ich habe.
Lieben Dank!
von
Septembererbse
am 06.01.2019, 22:49
Antwort auf:
Schwangerschaft und Arbeitsbeginn überschneiden sich.
Hallo,
sobald es eine ärztliche Bestätigung für die Schwangerschaft gibt kein sie diese dem Arbeitgeber mit. Dieser muss, nach der Gesetzesänderung in 2018, dann eine Gefährdungsprüfung durchführen und klären, ob Sie ein Beschäftigungsverbot erhalten oder die Notwendigkeit einer Umsetzung besteht.
Wenn Sie ein Beschäftigungsverbot erhalten bekommen Sie direkt den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.01.2019
Antwort auf:
Schwangerschaft und Arbeitsbeginn überschneiden sich.
Sie informieren den Arbeitgeber und dieser entscheidet anhand der Gefährdungsbeurteilung und des Immunstatus ob eine Gefährdung / Ersatztätigkeit vorliegt oder ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird.
von
Soie
am 06.01.2019, 23:06