Hallo Frau Bader,
Ich befinde mich derzeit in Elternzeit.
Mein Kind kam am 03.05.14 auf die Welt, habe 3 Jahre Elternzeit genommen, die dann jetzt im Mai endet. Elterngeld habe ich auf 2 Jahre verteilt...
jetzt meine Frage: was passiert, wenn ich kurz vor Ende der Elternzeit wieder schwanger werde? Darf mich mein AG nach der Elternzeit kündigen? (Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertag) wenn nicht, hat er ein Recht dazu, mich runterzustufen, sprich weniger Gehalt? Wie läuft das dann ab?
Vielen Dank schonmal im Voraus :)
Lg
von
Gülcann
am 13.02.2017, 23:51
Antwort auf:
Schwangerschaft in der Elternzeit
Hallo,
nach der Elternzeit nehmen Sie, wie vertraglich vereinbart, die alte oder eine vergleichbare Arbeit zum gleichen Lohn auf.
Aufgrund der neuen Schwangerschaft sind Sie nicht kündbar.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.02.2017
Antwort auf:
Schwangerschaft in der Elternzeit
Mit dem Ende der Elternzeit, also am 03.05.2017, tritt wieder Dein vorheriger Arbeitsvertrag in Kraft - mit allen Konsequenzen für beide Seiten, incl. Arbeitszeiten und Gehalt. Das ist unabhängig von einer erneuten Schwangerschaft.
Wenn Du bis dahin schwanger bist, besteht selbstverständlich auch wieder Kündigungsschutz.
von
Strudelteigteilchen
am 14.02.2017, 09:09