Hallo Frau Bader,
Ich versuche mich kurz zu fassen.
Mein Sohn kam 12/17 zur Welt. Ich war seit Beginn der SS im BV, war vollzeit in einem Pflegeheim angestellt. Elternzeit habe ich verlängert bis 12/20.
Nun habe ich im selben Pflegeheim auf geringer Teilzeit ( zusätzlicher befristeter Vertrag) gearbeitet, diesen nach 6 Monaten gekündigt und werde nun ab nächsten Monat wieder stundenweise in einem anderen Pflegeheim arbeiten. (Ebenfalls befristeter Vertrag)
Meine Frage wäre was geschieht bei erneuter Schwangerschaft? Ich würde ein BV bekommen, aber von wem bekomme ich mein Gehalt? Mein fester Arbeitgeber, bei dem ich ja nach wie vor vollzeit und fest angestellt bin? Oder das Pflegeheim in dem ich nur stundenweise und befristet arbeite?
Ich danke ihnen recht herzlich,
Glückliche Mama
von
Glückliche-Mama82
am 03.11.2019, 20:37
Antwort auf:
Schwangerschaft in Elternzeit
Hallo,
beim alten Ag sind Sie ja in EZ. Dort spielt das BV keine Rolle.
Anders beim neuen AG. Dort können Sie ein Bv erhalten u bekommen dann den Lohn weiter.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.11.2019
Antwort auf:
Schwangerschaft in Elternzeit
Dein alter AG ist nicht zuständig. Dein Vollzeitvertrag ruht bis 12/20
Lohnfortzahlung im falle eines BV erfolgt auf Basis des Teilzeit Vertrages.
Sollte der neue Mutterschutz noch vor 12/20 beginnen, kannst du die lfd. Elternzeit beenden um volles Mutterschaftsgeld zum AG zu kassieren.
Mitglied inaktiv - 03.11.2019, 20:41
Antwort auf:
Schwangerschaft in Elternzeit
Ok, vielen Dank für die Antwort. Was bedeutet AG? Sorry ich steh bestimmt nur auf dem Schlauch.
Lg
von
Glückliche-Mama82
am 03.11.2019, 23:14
Antwort auf:
Schwangerschaft in Elternzeit
AG = Arbeitgeber
Mitglied inaktiv - 04.11.2019, 07:32