Frage: Schwangerschaft in Elternzeit

Mein Sohn ist aktuell 15 Monate alt und ich habe insgesamt 3 Jahre Elternzeit. Aktuell arbeite ich wieder bei meinem Arbeitgeber für 10 Stunden die Woche, bin aber noch in Elternzeit, nach meiner Elternzeit würde aber mein Vertrag über 38,5 Stunden ganz normal weiterlaufen. Wir wünschen uns ein weiteres Kind, wenn ich gegen Ende der Elternzeit wieder schwanger werden würde, dann würde ja theoretisch mein Vertrag über 38,5 Stunden nach der Elternzeit weiterlaufen. Ich bin aber in der ersten Schwangerschaft direkt ins BV geschickt worden (Intensivstation, viele Isolationspatienten) und würde bei einer weiteren Schwangerschaft auch wieder sofort ins BV geschickt werden, da es bei uns standardmäßig so abläuft. Nun zu meiner Frage, was bekomme ich denn dann an Geld, wenn meine Elternzeit vorbei ist und theoretisch der 38,5 Stunden Vertrag wieder weiterläuft? Was muss ich denn alles beachten? Liebe Grüße Franzi

von Franzilawa am 13.03.2019, 23:27



Antwort auf: Schwangerschaft in Elternzeit

Hallo, Sie bekommen jeweils das, ws sie ohne Bv bekommen würden. Beachten Sie, dass sich 2018 das Gesetz geändert hat u Sie der AG umsetzen soll. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.03.2019



Antwort auf: Schwangerschaft in Elternzeit

Man bekommt bei einem BV, sofern man es bekommt, immer das was man auch ohne bekommen würde. Solange der 10 Std Vertrag läuft also 10 Std, wenn der VZ Vertrag wieder gilt, Gehalt für 38,5 Std. BV ist aber fraglich, drauf setzen würde ich nicht. Die Gesetzeslage hat sich zum 1.1.18 deutlich verändert, ein AG muss jetzt erst alles prüfen ob er nicht doch Ersatztätigkeiten hat. Wie es also in der Vergangenheit gelaufen ist spielt keine Rolle mehr. Davon ab musst du arbeitsfähig sein, also auch eine Kinderbetreuung nachweise welche deine Arbeitszeiten komplett abdeckt.

von Felica am 14.03.2019, 06:42



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