Hallo Frau Bader,
ich habe im Januar meinen Sohn Paul auf die Welt gebracht und mich mit meinem Arb.-geber auf eine 2jährige Elternzeit geeinigt, in der ich nur im ersten Jahr das entsprechende Elterngeld beziehe.
Mein Freund und ich wünschen uns allerdings noch ein weiteres Kind. Nun meine Frage: Wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werden würde, wie berechnet sich dann das Elterngeld neu? Ich habe schreckliche Angst, daß wir so kurz nach Paul es uns finanziell nicht erlauben können, dabei ist der Wunsch auf ein weiteres Kind so groß. Außerdem möchten wir auch zwecks Alter (ich:32, mein Freund:53) nicht lange zögern. Welche finanziellen Möglichkeiten stehen uns zu?
Ich danke Ihnen schon jetzt recht herzlich für Ihre Antwort.
Liebe Grüße,
timeless_79
Mitglied inaktiv - 13.08.2011, 20:26
Antwort auf:
Schwangerschaft in Elternzeit
Hallo,
Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der zwölf Kalendermonate vor der Geburt. Wurde in diesem Zeitraum Elterngeld für ein vorhergehendes Kind (ohne Verlängerungsmonate) oder Mutterschaftsgeld bezogen, werden diese Monate nicht mitgezählt und durch frühere Monate ersetzt. Der Zeitraum verschiebt sich entsprechend. In die Berechnung werden immer zwölf Monate einbezogen.
Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Angenommen, das erste Kind wird am 3. März 2007, und das zweite Kind am 21. August 2008 geboren. Die Leistungsempfängerin erhält ab dem 18. Januar 2007 Mutterschaftsgeld für das erste und ab dem 10. Juli 2008 Mutterschaftsgeld für das zweite Kind. Eltergeld wird vom 3. März 2007 bis zum 2. März 2008 gezahlt. Die zwölf Kalendermonate vor der Geburt des zweiten Kindes sind die Monate August 2007 bis Juli 2008: Der Durchschnitt des Einkommens wird aber aus den oben genannten Gründen aus den Monaten April 2008 bis Juni 2008 und April 2006 bis Dezember 2006 gebildet. Von April 2008 bis Juni 2008 lag kein Erwerbseinkommen vor. Von April 2006 bis Dezember 2006 waren es monatlich je 2000 Euro, insgesamt also 18000 Euro. Daraus ergibt sich ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1500 Euro (18000 Euro dividiert durch zwölf). Das Elterngeld beträgt folglich 1005 Euro (nämlich 67 Prozent von 1500 Euro). Hinzu kommt ein Geschwisterbonus von 100,50 Euro (zehn Prozent von 1005 Euro). Monate nach dem Elterngeldbezug, in denen die Frau nicht arbeitet, fließen in die Berechnung ein als Monate ohne Einkommen.
Liebe Grüsse,
NB
(Quelle Bsp:Zentrum Bayern Familie und Soziales)
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.08.2011
Antwort auf:
Schwangerschaft in Elternzeit
Nach wie vor zählt das Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt.
Monate, für die du Mutterschaftsgeld erhältst oder Elterngeld beziehst, fallen aus der Berechnung raus und werden vorn dran gesetzt.
Heißt, das erste Jahr von Paul wird nicht mit gerechnet!
Den Rest müsst ihr euch ausrechnen. Grob gesagt:
Kommt Kind 2 am 1. Geburtstag von Paul, zählt das Einkommen wie bei Paul auch.
Kommt Kind 2 am 2. Geburtstag von Paul, dann zählt der Zeitraum nach dem Elterngeld und wenn du nicht ab dem 1. Geburtstag arbeiten gehst, läuft es auf den Mindestsatz von 300 Euro raus..
Kommt Kind 2, wenn Paul 1,5 Jahre alt ist, dann zählen 6 Monate mit 0 Euro Einkommen und 6 Monate mit dem Einkommen von vor Paul.
(aber wirklich nur ganz grob, es gab hier schon genauere Beispiele)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 14.08.2011, 21:27