Hallo, Ich bin zahnarzthelferin und Befinde mich in meiner 2jährigen elternzeit bis dez . elterngeld hab ich nur 1jahr beantragt.ich möchte ab juli einen minijob begonnen auch in einer zahnarztpraxis.wie würde das ablaufen wenn ich schwanger werden würde.ich bekomm ja ein beschäftigungsverbot ausgesprochen im Normalfall gilt,das dann für beide betriebe oder könnte ich im minijobbetrieb wenn ich an die Anmeldung wechsle weiter arbeite im anderen Betrieb ist das leider nicht möglich die Stelle zu wechseln(bin im behandlungszommer und müsste täglich 2,5stunden insgesamt fahren um in die Arbeit und wieder heim zu kommen ).und welches gehalt würde ich bekommen mein volles gehalt und zzgl das Gehalt vom minijob? Bzw wenn ich in beiden betrieben dann verbot bekomm welches gehalt würde dann gerechnet werden Hoff ich konnte das einigermassen verständlich schreiben ist etwas verwirrend
von T.k. am 11.06.2019, 21:58